30 December 2025, 06:04

Thüringen verschärft Regeln für 24-Stunden-Läden – besonders auf dem Land

Ein Innenblick auf einen Einkaufskomplex mit Bäumen, Schirmen mit Stangen, Personenaufzügen, Namensschildern, Ständen, Lampen, Leuchttafeln und einer Gruppe von Menschen.

Sonntagsöffnungsgesetz: Was sich für 24-Stunden-Dörfläden ändert - Thüringen verschärft Regeln für 24-Stunden-Läden – besonders auf dem Land

Thüringen plant, die Regeln für rund um die Uhr geöffnete Läden in Thüringen zu verschärfen – mit Fokus auf ländliche Regionen und kleinere Geschäfte. Der Entwurf zur Änderung des Ladenschlussgesetzes sieht vor, den nächtlichen Verkauf auf Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern zu beschränken. Die Neuregelungen legen zudem fest, welche Waren nachts angeboten werden dürfen und wie das Personal in unsozialen Arbeitszeiten eingesetzt wird. Ziel ist es, Bequemlichkeit mit fairen Lebensstandards in der gesamten Region in Einklang zu bringen. Bisher herrschte jahrelang Rechtsunsicherheit, da Ausnahmen von den Behörden nur fallweise genehmigt wurden. Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hatte den Entwurf vorgelegt, um einheitliche Vorschriften für den 24-Stunden-Handel zu schaffen, den Sonntagsverkauf zu verhindern und eine Gleichbehandlung von städtischen und ländlichen Gebieten sicherzustellen. Nur noch Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von maximal 400 Quadratmetern dürfen durchgehend öffnen. Diese Läden dürfen außerhalb der regulären Öffnungszeiten lediglich "Alltagsgüter des täglichen Bedarfs" verkaufen und müssen in den Nachtstunden ohne Verkaufspersonal auskommen, das mit Kunden interagiert. Die Beschränkungen sollen übermäßigen Konsum eindämmen, gleichzeitig aber die Grundversorgung in dünn besiedelten Gebieten aufrechterhalten. Bisher bewegte sich der 24-Stunden-Betrieb in Thüringen in einer rechtlichen Grauzone, da die zuständigen Kreisbehörden Ausnahmen uneinheitlich gewährten. Die neuen Regeln sollen diese Schlupflöcher schließen, auch wenn einige Ladenbetreiber die Pläne mit verhaltener Zuversicht aufnehmen. Das Bremer Start-up Tante Enso, das 60 genossenschaftlich geführte Läden beliefert, darunter zwei in Thüringen, begrüßt den Vorschlag. Die Landesregierung plant im Januar eine Überprüfung des Entwurfs, wobei noch Anpassungen möglich sind, bevor die endgültige Fassung beschlossen wird. Wird das Gesetz verabschiedet, wird es den nächtlichen Einzelhandel in Thüringen, insbesondere in ländlichen Kreisen, grundlegend verändern. Läden unter 400 Quadratmetern könnten weiterhin durchgehend geöffnet bleiben, allerdings mit strengen Auflagen bei Sortiment und Personal. Die Neuregelung würde das bisherige Flickwerk aus Einzelfallentscheidungen durch ein landesweit einheitliches Rahmenwerk ersetzen.

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