Sachsen: Selbst der Koalitionspartner findet diesen Polizeigesetzentwurf zu hart

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Ein weißer Polizeiwagen steht im Vordergrund mit mehreren Autos, die sich auf der Straße dahinter bewegen, umgeben von Gras und Bäumen auf beiden Seiten.

Sachsen: Selbst der Koalitionspartner findet diesen Polizeigesetzentwurf zu hart

Sachsen: Selbst der Koalitionspartner hält dieses Polizeigesetz für zu scharf

Teaser: Verhaltensscanner, Gesichtserkennung, Filmaufnahmen in Autos: Die geplante Novelle des Sächsischen Polizeigesetzes enthält zahlreiche Verschärfungen. Nach harter Kritik aus der Zivilgesellschaft distanziert sich nun sogar der Koalitionspartner SPD von einigen Punkten des Entwurfs.

20. Dezember 2025, 07:00 Uhr

Die geplante Reform des Sächsischen Polizeigesetzes stößt auf massiven Widerstand – nicht nur bei der Zivilgesellschaft, sondern auch innerhalb der Regierungskoalition. Sowohl die SPD als auch das Bündnis Sahra Wagenknecht lehnen Teile des Entwurfs ab, der die Befugnisse der Polizei deutlich ausweiten soll. Ohne breitere Unterstützung scheint eine Verabschiedung in der aktuellen Form unwahrscheinlich.

Die SPD, Juniorpartner in Sachsens Minderheitsregierung, hat erhebliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf geäußert. Zwar befürwortet die Partei einige Regelungen – etwa strengere Kontrollen für Drohnen und schärfere Eingriffsmöglichkeiten bei häuslicher Gewalt – doch andere Passagen gehen ihr zu weit. Besonders kritisch sieht sie den unscharfen Begriff der „Vorfeldstraftat“, der durch den juristisch präziseren Term „strafbewehrte Vorbereitungshandlung“ ersetzt werden soll.

Auch bei Überwachungsmaßnahmen zeigt sich die SPD skeptisch: Eine Echtzeit-Identifizierung durch KI-gestützte Videoanalyse lehnt sie als unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre ab. Körperkameras in privaten Wohnungen und der Einsatz von Staatstrojanern sollen nur bei „unmittelbarer Gefahr“ erlaubt sein. Zudem fordert die Partei strengere Regeln für die Weitergabe von Polizeidaten an KI-Systeme und verbietet Drohnenaufnahmen im Inneren von Fahrzeugen ohne triftigen Grund.

Beim Einsatz von Elektroschockpistolen pocht die SPD auf eine begrenzte Einführung – zunächst nur in zwei Polizeidirektionen – mit einer verpflichtenden Evaluation und befristeter Laufzeit. Die geplante Nutzung der Analyse-Software von Palantir lehnt sie ab und schlägt stattdessen ein vorab trainiertes, deterministisches KI-System für die Polizeiarbeit vor.

Noch deutlicher positioniert sich das Bündnis Sahra Wagenknecht: Die geplante Novelle „erweitere die Polizeibefugnisse übermäßig“ und führe zu einer „bedrohlichen Ausweitung der Überwachung“, die grundlegende Freiheitsrechte gefährde. Die Allianz fordert einen klaren Schutz der Bürgerrechte und die Ablehnung dessen, was sie als „autoritäre Maßnahmen“ bezeichnet.

Da CDU und SPD gemeinsam nur über eine knappe Mehrheit verfügen, schwächen ihre Einwände die Aussichten auf eine Verabschiedung des Gesetzes. Die Oppositionsparteien, ohnehin skeptisch, werden dem Entwurf kaum zustimmen – es sei denn, es gibt substantielle Nachbesserungen.

Die Zukunft der Polizeireform bleibt damit ungewiss. Ohne breiten Konsens könnten zentrale Elemente wie erweiterte Überwachungsbefugnisse oder ausgeweitete Polizeikompetenzen gestrichen oder abgeschwächt werden. Die Forderungen der SPD und die grundsätzliche Ablehnung durch das Wagenknecht-Bündnis deuten auf zähe Verhandlungen hin.