Arbeitgeber fordern radikale Kürzungen bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Finn FuchsArbeitgeber möchten Krankengeld begrenzen - Arbeitgeber fordern radikale Kürzungen bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Deutsche Arbeitgeber drängen auf grundlegende Reform der Lohnfortzahlung im KrankheitsfallRainer Dulger
Der Ruf nach einer Reform begann am 18. November 2024, als die Hanns-Seidel-Stiftung erstmals öffentlich eine Neugestaltung der betrieblichen Gesundheitsvorschriften und Entgeltfortzahlungsregelungen vorschlug. Dulgers zentrale Forderung lautet, Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Überstundenarbeit während der Krankschreibung zu streichen. Zudem will er telefonisch ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen abschaffen und durch Video-Sprechstunden ersetzen.
Aktuell haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf bis zu sechs Wochen volles Gehalt pro Krankheitsfall – ohne jährliche Obergrenze bei mehreren Erkrankungen. Dulger hält dieses System für zu großzügig und plädiert für eine Deckelung auf maximal sechs Wochen pro Jahr. Zudem fordert er den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) auf, die Überprüfung von Arbeitsunfähigkeitsmeldungen zu verschärfen. Der Vorstoß erfolgt vor dem Hintergrund stark gestiegener Fehlzeiten: 2024 nahm jeder Beschäftigte im Schnitt 20,8 Krankheitstage – ein deutlicher Anstieg seit 2022. Im vergangenen Jahr zahlten Arbeitgeber rund 82 Milliarden Euro für Lohnfortzahlungen, was die finanzielle Belastung der Unternehmen weiter verschärft. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, die Kontrollen zu verschärfen und die Ausgaben zu senken. Kritiker warnen jedoch, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall benachteiligt werden könnten.
Sollten die Reformen umgesetzt werden, würde dies einen tiefgreifenden Wandel in der Handhabung von Krankschreibungen in Deutschland bedeuten. Unternehmen könnten Milliarden sparen, während Beschäftigte mit strengeren Regeln und geringeren Leistungen im Krankheitsfall rechnen müssten. Die Debatte über die Abwägung zwischen betrieblichen Kosten und Arbeitnehmerschutz wird voraussichtlich anhalten.
