12 January 2026, 17:13

Evangelische Kirche führt 2026 einheitliche Anerkennung für Opfer sexualisierter Gewalt ein

Ein altes Dokument mit einer Zeichnung der St. Erasmus-Kirche umgeben von Bäumen und Himmel, unterzeichnet von der deutschen Regierung.

Regionalkirchen übernehmen EKD-Anerkennungsrichtlinien - Evangelische Kirche führt 2026 einheitliche Anerkennung für Opfer sexualisierter Gewalt ein

Ab dem 1. Januar 2026 gilt ein neues einheitliches System zur Anerkennung von Überlebenden sexualisierter Gewalt innerhalb der Evangelischen Kirche und der Diakonie. Das Rahmenwerk sorgt für einen standardisierten Umgang mit der Würdigung des erlittenen Leids und schafft klarere Wege zur finanziellen Unterstützung.

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Die von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) erarbeiteten Richtlinien wurden Anfang 2026 von zahlreichen Landeskirchen übernommen. Dazu zählen Kirchen in Baden, Bayern, Berlin-Brandenburg, Bremen, Hessen, Lippe, Mecklenburg-Vorpommern, Oldenburg, der Pfalz, im Rheinland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und Württemberg. Auch in Nordrhein-Westfalen setzten die drei dortigen evangelischen Landeskirchen und die Diakonie die Regelungen um.

Das neue System sieht vor, dass Überlebende von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Anspruch auf eine pauschale Zahlung von 15.000 Euro haben. In Einzelfällen können je nach Umständen zusätzliche, individuell angepasste Leistungen gewährt werden. Im Verfahren steht die Plausibilität der Schilderungen der Betroffenen im Vordergrund – ein juristischer Beweis ist nicht erforderlich. Zudem ermöglicht das Rahmenwerk die Überprüfung älterer Fälle. Überlebende, die bereits Anerkennungzahlungen erhalten haben, können nun eine Neubewertung beantragen und gegebenenfalls eine Anpassung früherer Entscheidungen erreichen.

Die Einführung dieser Richtlinien markiert einen Schritt hin zu mehr Einheitlichkeit bei der Aufarbeitung historischer und aktueller Fälle sexualisierter Gewalt. Überlebende haben nun ein klareres Verfahren, um Anerkennung zu erlangen, wobei die finanzielle Unterstützung an ihren Erfahrungen ausgerichtet ist. Das System gilt ab Beginn des Jahres 2026 in allen beteiligten Landeskirchen und Diakonie-Einrichtungen.