AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen

AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen - AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen
AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium bleibt gelassen
AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium bleibt gelassen
AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium bleibt gelassen
- Dezember 2025, 16:13 Uhr
Die Alternative für Deutschland (AfD) in Sachsen verschärft ihren juristischen Kampf gegen die Landesregierung. Der Landesverband der Partei war vor zwei Jahren vom Verfassungsschutz – dem deutschen Inlandsgeheimdienst – als „gesichert rechtsextremistische Organisation“ eingestuft worden. Nach zwei gerichtlichen Bestätigungen dieser Entscheidung droht die AfD nun mit weiteren Klagen, sollte das Urteil nicht aufgehoben und die vollständige Bewertung veröffentlicht werden.
Der Streit begann 2023, als der sächsische Verfassungsschutz den AfD-Landesverband offiziell als rechtsextrem einordnete. Die Partei focht die Einstufung umgehend an und argumentierte, ihre Äußerungen seien falsch dargestellt und das Verfahren unfair gewesen. Jörg Urban, Landesvorsitzender der AfD in Sachsen, nannte die Entscheidung „rechtlich nicht haltbar“ und warf der Behörde Voreingenommenheit vor.
Im Januar 2025 wies das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Beschwerde der AfD zurück und bestätigte damit die Einschätzung des Verfassungsschutzes. Das Innenministerium verteidigte durchgehend seine Vorgehensweise, und beide vorherigen Gerichtsurteile sprachen sich für den Freistaat aus. Dennoch besteht die AfD auf Transparenz und kritisiert, dass der Verfassungsschutz seinen vollständigen Bericht unter Verschluss hält. Die Partei kündigte nun an, erneut zu klagen, falls die Einstufung nicht zurückgenommen werde. Sie behauptet, die nicht veröffentlichte Bewertung enthalte weitere Belege für eine ungerechte Behandlung, und fordert deren Freigabe.
Der sächsische AfD-Landesverband bleibt vorerst unter offizieller Beobachtung als rechtsextremistische Gruppe. Mit zwei verlorenen Prozessen im Rücken setzt die Partei mit ihrer neuen Klagedrohung den Konflikt fort. Die Entscheidung wird zeigen, ob die Einstufung Bestand hat – oder ob der Verfassungsschutz seine vollständigen Erkenntnisse offenlegen muss.

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