USA verhängt Sanktionen gegen Führung von HateAid - USA verhängt Sanktionen gegen Führung von HateAid
Zwei Führungskräfte der deutschen Anti-Hass-Organisation HateAid dürfen künftig nicht mehr in die USA einreisen. Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon, die geschäftsführenden Direktorinnen der Organisation, wurde die Einreise in die Vereinigten Staaten verweigert. Das US-Außenministerium gab die Entscheidung am späten Dienstagabend, dem 23. Dezember 2025, über soziale Medien bekannt.
Von Hodenberg war erst wenige Monate zuvor mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet worden – für ihr Engagement gegen digitale Gewalt. Die Einreisesperre wirft nun Fragen über die zukünftige internationale Arbeit der Organisation auf.
Die US-Regierung wirft den beiden vor, sie hätten versucht, amerikanische Online-Plattformen zu zensieren. Der als US-Außenminister amtierende Senator Marco Rubio verkündete die Maßnahme auf X (ehemals Twitter). Er behauptete, ihre Arbeit gefährde die Meinungsfreiheit im digitalen Raum.
HateAid, 2018 gegründet, unterstützt Opfer von Hass im Netz und setzt sich für strengere Regulierung gegen digitale Gewalt ein. Von Hodenberg und Ballon leiten die Organisation seit ihren Anfängen. Während ihr Einsatz in Europa Anerkennung findet, stoßen sie bei einigen US-Politikern auf Kritik. Das Einreiseverbot verhindert ihre Teilnahme an Konferenzen, Treffen oder Kooperationen in den USA. Zudem erschwert es die Zusammenarbeit mit US-Technologieunternehmen und zivilgesellschaftlichen Gruppen. Die Entscheidung fällt zeitlich mit der Ehrung von Hodenbergs im Oktober zusammen, als deutsche Behörden ihre Verdienste im Kampf gegen Online-Belästigung würdigten.
Die Reisebeschränkungen schränken die Möglichkeiten von HateAid ein, mit US-Akteuren zusammenzuarbeiten. Beide Direktorinnen hatten zuvor auf internationalen Foren zu digitalen Rechten und Internetsicherheit gesprochen. Die Organisation muss nun ihre grenzüberschreitenden Strategien überdenken.
Bisher liegen keine weiteren Details zur Dauer oder zum Umfang der Sanktionen vor. Der Schritt stellt einen seltenen Fall dar, in dem die USA europäische Anti-Hass-Aktivistinnen mit solchen Maßnahmen belegen.
