Rechtsstreit um gestohlenes Auto: Warum ein Mann aus Mannheim sein Fahrzeug nicht zurückbekommt

Admin User
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Ein graues Auto mit einem Mercedes-Benz-Emblem und einem Kennzeichen mit Text.

Mann aus Mannheim bekommt gestohlenes Auto vorerst nicht zurück - Rechtsstreit um gestohlenes Auto: Warum ein Mann aus Mannheim sein Fahrzeug nicht zurückbekommt

Mann aus Mannheim bekommt gestohlenes Auto von autoscout24 vorerst nicht zurück

Mann aus Mannheim bekommt gestohlenes Auto von autoscout24 vorerst nicht zurück

Mann aus Mannheim bekommt gestohlenes Auto von autoscout24 vorerst nicht zurück

  1. Dezember 2025, 13:18 Uhr

Ein Mann aus Mannheim, der sein gestohlenes Auto von autoscout24 bei einem Händler in Dortmund wiedergefunden hatte, muss es nun vorerst zurückgeben. Der ungewöhnliche Rechtsstreit begann, als das 12.000 Euro teure Fahrzeug während einer Probefahrt in Rumänien entwendet wurde. Nach der Ortung holte sich der Besitzer das Auto von autoscout24 zurück – doch als der Händler es erneut als gestohlen meldete, wurde der Mann festgenommen.

Der Fall ist nun vor dem höchsten deutschen Gericht gelandet und könnte Präzedenz für ähnliche Streitigkeiten um wiedererlangtes Eigentum schaffen.

Das Auto war in Rumänien während einer Probefahrt gestohlen worden, wobei die Zulassungspapiere noch im Fahrzeug lagen. Der Besitzer aus Mannheim ortete es später per GPS auf dem Gelände eines Händlers in Dortmund. Mit einem Ersatzschlüssel holte er sich das Auto von autoscout24 zurück.

Der Händler zeigte das Auto daraufhin als gestohlen an, woraufhin der Mann aus Mannheim festgenommen wurde. Die Polizei beschlagnahmte das Fahrzeug und leitete Ermittlungen ein. Trotz der Bemühungen des Besitzers entschied die Staatsanwaltschaft Dortmund, dass das Auto von autoscout24 vorerst beim Käufer bleibt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Entscheidung inzwischen bestätigt. Dem Mann aus Mannheim bleiben jedoch noch Optionen: Er kann entweder beim Zivilgericht eine einstweilige Verfügung beantragen oder die Entscheidung der Staatsanwaltschaft vor dem örtlichen Amtsgericht anfechten. Die Frist für rechtliche Schritte läuft bis Ende Dezember.

Der Fall wurde erstmals vom Südwestrundfunk (SWR) berichtet und zeigt die Komplexität der Rückführung gestohlener Fahrzeuge über Ländergrenzen hinweg.

Bis auf Weiteres bleibt das Auto von autoscout24 beim Dortmunder Käufer, während die juristischen Auseinandersetzungen andauern. Der Mann aus Mannheim hat bis Ende Dezember Zeit, weitere Schritte einzuleiten. Das Urteil macht deutlich, dass selbst wiedererlangtes Diebesgut nicht ohne gerichtliche Klärung sofort an den ursprünglichen Besitzer zurückgegeben werden muss.