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Zwei Polizeibeamte stehen vor einem Rednerpult, einer hält Papiere und spricht in ein Mikrofon, mit einer Fahne, einem Banner und einem Tisch in der Nähe und einer Tafel mit Symbolen und Text im Hintergrund.

Fuck Green - Beamter wegen Aufkleber gerügt - Polizeibeamter wegen Anti-Grünen-Aufkleber gerügt

Ein Polizist in Heilbronn wurde gerügt, weil er auf seinem privaten Handy einen Aufkleber mit einer grünenfeindlichen Parole angezeigt hatte. Der Vorfall, der gegen das Gebot der politischen Neutralität verstieß, wurde von den zuständigen Landesbehörden geahndet. Das Verhalten des Beamten stellte zwar keine Straftat dar, verletzte jedoch die Regeln zur politischen Neutralität, die für Polizisten gelten. Dieses Prinzip ist von zentraler Bedeutung, um das Vertrauen der Bevölkerung zu wahren, und verlangt von den Beamten absolute Unparteilichkeit. Der Aufkleber mit der Aufschrift *"Fick die Grünen"* wurde als unangemessen eingestuft, und der Polizist wurde angewiesen, ihn zu entfernen. In Baden-Württemberg obliegt die Überwachung der politischen Neutralität innerhalb der Polizei in der Regel den Landesbehörden. Die zuständige Aufsichtsstelle – meist dem Regierungspräsidium oder dem Innenministerium unterstellt – ist für die Einhaltung und Durchsetzung dieser Vorgaben verantwortlich. Eine eigenständige Heilbronner Kommunalbehörde, die sich speziell mit diesem Fall befasst hätte, wurde nicht erwähnt. Obwohl das Verhalten des Beamten nicht strafbar war, rechtfertigte es eine offizielle Rüge. Der Vorfall unterstreicht die Bedeutung der politischen Neutralität im Polizeidienst. Die Landesbehörden gingen der Sache nach und sorgten dafür, dass das Neutralitätsgebot gewahrt blieb.