Gericht verweigert Opferentschädigung wegen zu langer gewalttätiger Ehe

Weil sie die Ehe fortsetzte: Keine Invalidenrente für Frau eines Gewalttäters - Gericht verweigert Opferentschädigung wegen zu langer gewalttätiger Ehe
Eine Frau in Baden-Württemberg hat ihren Anspruch auf Opferentschädigung verloren, nachdem ein Gericht entschied, dass sie zu lange in einer gewalttätigen Ehe geblieben sei. Das Landessozialgericht bestätigte die Streichung ihrer monatlichen Zahlungen mit der Begründung, dass ihre fortgesetzte Beziehung zu ihrem Ehemann ihren Anspruch auf Entschädigung hinfällig mache. Der Fall wirft Fragen auf, wie Überlebende häuslicher Gewalt Zugang zu finanzieller Unterstützung erhalten.
Die Frau war 2019 von ihrem Mann misshandelt und dabei verletzt worden. Ein Gericht verurteilte ihn später zu einer Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung. Zunächst erhielt sie eine monatliche Opferrente in Höhe von 150 Euro.
Schon 2014 hatte sie einen Schutzbefehl gegen ihn beantragt, diesen jedoch später zurückgenommen. Das Paar ließ sich 2020 scheiden – ein Jahr nach dem Angriff. Dennoch strichen die Behörden ihre Entschädigung im November 2021, woraufhin sie klagte.
Das Gericht wies ihre Berufung zurück und begründete dies damit, dass ihre Entscheidung, in der Ehe zu bleiben, die erlittene Gewalt überwiege. Es lehnte auch den Einwand ab, dass finanzielle Abhängigkeit oder familiäre Verpflichtungen sie in der Beziehung gehalten hätten. Die Richter urteilten zudem, dass die psychischen Folgen, unter denen sie litt, nicht die gesetzliche Schwelle für eine fortlaufende Entschädigung erreichten.
Die Frau besaß das Familienhaus, hatte einen Job und Kinder aus einer früheren Ehe. Diese Umstände wurden zwar zur Kenntnis genommen, spielten für die endgültige Entscheidung jedoch keine Rolle.
Mit dem Urteil verliert die Frau jegliche finanzielle Unterstützung für das erlittene Leid. Der Fall schafft einen Präzedenzfall dafür, wie Gerichte Entschädigungsansprüche bewerten, wenn Opfer bei ihren Peinigern bleiben. Juristische Beobachter weisen darauf hin, dass ähnliche Fälle künftig strenger geprüft werden könnten.

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