BGH entscheidet: Müssen Eigentümer vor Reparaturen mehrere Angebote einholen?

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Eine Schreinerwerkstatt mit mehreren Personen bei der Arbeit, umgeben von Werkzeugen und Materialien.

Reparaturen in Zeiten des Handwerker-Mangels: BGH prüft Notwendigkeit mehrerer Angebote - BGH entscheidet: Müssen Eigentümer vor Reparaturen mehrere Angebote einholen?

Reparaturen in Zeiten des Handwerkermangels: BGH prüft Pflicht zu mehreren Angeboten

Reparaturen in Zeiten des Handwerkermangels: BGH prüft Pflicht zu mehreren Angeboten

  1. Dezember 2025, 09:38 Uhr

Deutschlands höchstes Zivilgericht wird über einen Streit um Reparaturkosten in Wohnanlagen entscheiden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den 27. März 2026 als Termin für die Verhandlung festgesetzt, bei der es um die Frage geht, ob Eigentümer vor der Vergabe von Aufträgen mehrere Angebote einholen müssen. Im Mittelpunkt steht eine Wohneigentümergemeinschaft aus Wuppertal, die Handwerker ohne Vergleich mehrerer Offerten beauftragt hatte.

Der Konflikt entstand, als die Wuppertaler Gemeinschaft Reparaturarbeiten durch eine Glaserei und einen Maler ausführen ließ, mit denen sie bereits zuvor zusammengearbeitet hatte. Einige Wohnungseigentümer widersprachen und argumentierten, die Gemeinschaft hätte zusätzliche Kostenvoranschläge einholen müssen. Die Gesamtkosten für die Instandsetzung beliefen sich auf rund 9.000 Euro.

Das anstehende Urteil wird klären, ob Wohneigentümergemeinschaften verpflichtet sind, für Wartungsarbeiten vergleichende Angebote einzuholen. Die Entscheidung wird direkte Auswirkungen darauf haben, wie gemeinsame Reparaturkosten in Mehrfamilienhäusern bundesweit geregelt werden. Mit dem abschließenden Spruch wird Rechtssicherheit für Eigentümer und Handwerker gleichermaßen erwartet.