Wolfram Weimer polarisiert: Warum die Kulturwelt gegen den Staatsminister aufbegehrt
Elias HofmannWolfram Weimer polarisiert: Warum die Kulturwelt gegen den Staatsminister aufbegehrt
Wolfram Weimer, der Staatsminister für Kultur und Medien, ist zu einer polarisierenden Figur in Deutschlands politischer und kultureller Landschaft geworden. Bundeskanzler Friedrich Merz verteidigte ihn kürzlich im Bundestag und bekräftigte sein volles Vertrauen in Weimers Arbeit. Doch die Forderungen nach seinem Rücktritt werden angesichts einer Reihe umstrittenen Entscheidungen immer lauter.
Die Kritik an Weimer verschärfte sich, nachdem er Buchhandlungen vom Deutschen Buchhandelspreis ausgeschlossen und die Preisverleihung abgesagt hatte. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels reagierte mit scharfer Verurteilung. Zudem wurde bekannt, dass Weimer eine Überprüfung von Buchhandlungen durch den Verfassungsschutz angeordnet hatte – ein Schritt, der zusätzliche Besorgnis auslöste.
Medienberichten zufolge versuchte Weimer zudem, Tricia Tuttle, die Direktorin der Berlinale, abzulösen. Seine Entscheidung, den Bau der Erweiterung der Nationalbibliothek Leipzig zu stoppen, trug weiter zur Empörung bei. Selbst die Lagergemeinschaft Buchenwald-Dora und die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes forderten ihn auf, von einer Rede zur Befreiungsfeier Abstand zu nehmen.
Trotz des wachsenden Drucks hält die Bundesregierung an Weimer fest. Der stellvertretende Regierungssprecher Steffen Meyer betonte, der Minister übe sein Amt mit voller Rückendeckung der Bundesregierung aus. Merz selbst räumte im Parlament ein, dass Weimers Rolle zwar umstritten bleibe, er aber viele seiner kulturpolitischen Ansätze unterstütze.
Die Weigerung der Regierung, Weimer zu entlassen, unterstreicht ihre Unterstützung trotz breiter Ablehnung. Seine Maßnahmen im Kulturbereich – von Einschränkungen für Buchhandlungen bis hin zu Personalentscheidungen bei Festivals – haben viele Institutionen und Verbände gegen ihn aufgebracht. Vorerst bleibt er jedoch mit offizieller Billigung im Amt.






