Reparaturgesetz beschlossen – Lob vom Handwerk, scharfe Kritik von Linken und Verbrauchern
Lara BraunReparaturgesetz beschlossen – Lob vom Handwerk, scharfe Kritik von Linken und Verbrauchern
Der Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Entwurf für ein Reparaturgesetz gebilligt, der von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorgelegt wurde. Das Gesetz soll die Verbraucherrechte stärken, stößt jedoch sowohl bei Wirtschaftsverbänden als auch bei politischen Akteuren auf Kritik – insbesondere wegen seines Umfangs und der praktischen Auswirkungen.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßte den Regierungsansatz als pragmatisch. Man betonte, dass die europäischen Vorgaben nicht verschärft wurden, wodurch zusätzliche Belastungen für kleine und mittlere Betriebe vermieden würden. Konkrete Kritikpunkte des Verbandes: Das Gesetz sieht keine Verlängerung der Gewährleistungsansprüche für reparierte Gebrauchtwaren vor – eine Regelung, die Handwerksbetrieben sonst höhere Kosten aufgebürdet hätte.
Der Runde Tisch Reparatur hingegen kritisierte das Fehlen klarer Preisregelungen. Die Initiative forderte, dass Ersatzteile nur einen angemessenen Bruchteil des ursprünglichen Produktpreises kosten dürften. Ohne solche Vorgaben blieben Reparaturen für viele Verbraucherinnen und Verbraucher schlicht unerschwinglich.
Janis Ehling, Bundesgeschäftsführer der Linken, ging noch einen Schritt weiter. Er bezeichnete das Gesetz als unzureichend und argumentierte, dass ein Recht auf Reparatur wenig wert sei, wenn sich die Menschen die Instandsetzung nicht leisten könnten. Ehling forderte, dass Geräte von vornherein reparaturfreundlich konstruiert werden müssten – ohne teure Spezialteile oder künstliche Hürden. Zudem müssten Ersatzteile, Software und Reparaturanleitungen für Eigentümer frei zugänglich sein.
Besonders scharf positionierte sich Ehling gegen geplante Obsoleszenz, die er als "berechnerten Betrug" brandmarkte. Die künstliche Verkürzung der Lebensdauer von Produkten müsse strafbar sein, so seine Forderung. Nur wenn Reparaturen günstiger seien als Neukäufe, entfalte das Gesetz eine echte Wirkung.
Der Gesetzentwurf geht nun nach der Kabinettsfreigabe in die nächste Phase. Zwar führt er neue Verbraucherschutzregeln ein, doch Kritiker monieren, dass zentrale Maßnahmen fehlen – etwa zur Bezahlbarkeit von Reparaturen oder zur Verhinderung von Hersteller-Restriktionen. Die Debatte über die Wirksamkeit des Gesetzes wird die weitere Beratung begleiten.






