SPD-Politiker warnt vor riskanten Cyberangriffen deutscher Behörden auf ausländische Systeme
Elias HofmannSPD-Politiker warnt vor riskanten Cyberangriffen deutscher Behörden auf ausländische Systeme
Johannes Schätzl, der digitalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hat Bedenken gegen einen Gesetzentwurf geäußert, der deutschen Behörden offensive Cyberkapazitäten einräumen soll. Der Entwurf würde es dem Bundeskriminalamt (BKA), der Bundespolizei und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ermöglichen, digitale Gegenangriffe auf ausländische IT-Systeme durchzuführen. Schätzl warnt, dass solche Maßnahmen gegen das Völkerrecht verstoßen und zivile Infrastruktur gefährden könnten.
Zwar räumt Schätzl ein, dass Deutschlands Cyberabwehr gestärkt werden müsse, lehnt offensive Aktionen wie sogenannte Hackbacks jedoch entschieden ab. Er betont, dass das Infiltrieren oder Manipulieren fremder Systeme ohne klare Beweise über deren Herkunft zu unkontrollierbaren Folgen führen könne. Stattdessen fordert er ein striktes rechtliches Rahmenwerk, das genau definiert, was unter Hackbacks zu verstehen ist und wo deren Grenzen liegen.
Seine Kritik bezieht sich auch auf die weiteren Auswirkungen des Vorhabens. Schätzl verweist darauf, dass internationale Regelwerke – einschließlich der Genfer Konventionen – bereits jetzt staatliches Handeln im Cyberraum einschränken. Die Vergabe weitreichender Befugnisse an Sicherheitsbehörden, so seine Argumentation, könnte diese Normen untergraben und ein gefährliches Präzedenzfall schaffen.
Der Gesetzentwurf, der derzeit im Bundesinnenministerium geprüft wird, würde die Möglichkeiten der Behörden ausweiten, in ausländische Netze einzugreifen. Schätzl besteht darauf, dass solche Maßnahmen keine zivilen Schäden verursachen und globale Cyber-Sicherheitsstandards nicht destabilisieren dürfen.
Die Debatte über den Entwurf hält an, wobei Schätzl auf klarere rechtliche Vorgaben pocht. Seine Position verdeutlicht das Spannungsfeld zwischen der Stärkung der nationalen Sicherheit und der Einhaltung internationaler rechtlicher Verpflichtungen. Das Ergebnis wird zeigen, wie weit deutsche Behörden künftig bei der Abwehr von Cyberbedrohungen gehen dürfen.






