Sachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz: Mehr Nachhaltigkeit und Digitalisierung im Bauwesen
Elias HofmannSachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz: Mehr Nachhaltigkeit und Digitalisierung im Bauwesen
Sachsen-Anhalt schlägt Novelle des Architektengesetzes vor, um Regeln für Architekten und Stadtplaner zu modernisieren
Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der Änderungen bei Ausbildung, Registrierung und beruflichen Pflichten vorsieht. Die Reformen zielen darauf ab, Nachhaltigkeit und Bürgerbeteiligung bei Planungsvorhaben zu stärken.
Das neue Gesetz führt strengere Vorgaben für Biodiversität, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Bauprojekten ein. In der akademischen und beruflichen Ausbildung werden künftig Schwerpunkte wie Klimawandelanpassung, barrierefreies Gestalten und Baurecht vermittelt. Auch soziale Aspekte – etwa bezahlbarer Wohnraum und barrierefreier Zugang – rücken stärker in den Fokus.
Digitale Prozesse sollen die Registrierung vereinfachen, etwa durch elektronische Einreichungen für berufliche Tätigkeiten. Ausländische Architekten und Planer können ihre Qualifikationen künftig bereits vor der Einreise nach Deutschland anerkennen lassen. Dies steht im Gegensatz zu anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg, wo die Anerkennungswerte gering bleiben: 0,7 Prozent für Albanien, unter 0,2 Prozent für Bosnien-Herzegowina und 0,2 Prozent für Nordmazedonien.
Die Reformen erweitern zudem die geschäftlichen Möglichkeiten für Fachkräfte und erlauben Tätigkeiten in Rechtsformen wie GmbH & Co. KG, OHG oder KG. Absolventen von Architektur- und Stadtplanungsstudiengängen erhalten früher Zugang zur Architektenkammer als Junior-Mitglieder.
Die geplanten Änderungen sollen die Berufsstandards in Sachsen-Anhalt modernisieren, indem digitale Abläufe und Nachhaltigkeitskriterien integriert werden. Architekten und Planer müssen künftig erweiterte Ausbildungsanforderungen erfüllen, profitieren aber von flexibleren Registrierungs- und Geschäftsoptionen. Der Entwurf wird nun im Parlament beraten, bevor er in Kraft treten kann.






