Nürnberg darf vorerst im Anti-Rechtsextremismus-Netzwerk bleiben – doch der Streit geht weiter
Finn FuchsNürnberg darf vorerst im Anti-Rechtsextremismus-Netzwerk bleiben – doch der Streit geht weiter
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Nürnberg vorerst Teil eines Netzwerks zur Bekämpfung von Rechtsextremismus bleiben darf. Die Entscheidung fällt nach einer Klage der Alternative für Deutschland (AfD), die der Stadt vorwarf, mit ihrer Beteiligung gegen die politische Neutralitätspflicht zu verstoßen. Doch der Streit ist damit noch lange nicht beendet.
Der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach hatte die Stadt bereits 2022 verklagt, weil sie dem Bündnis gegen Rechtsextremismus beigetreten war. Dem Verbund gehören 164 Städte und 358 zivilgesellschaftliche Organisationen an, das teilweise mit öffentlichen Geldern finanziert wird. Nürnberg steuert jährlich 30.000 Euro bei, die Metropolregion weitere 10.000 Euro.
Das Bayerische Verwaltungsgericht hatte Nürnberg 2024 zunächst in erster Instanz unterlegen gegeben und die Stadt zum Widerspruch gezwungen. Nun hob das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dieses Urteil zwar auf, verwies den Fall aber zur erneuten Prüfung zurück. Die Richter forderten eine genauere Untersuchung der genauen Ziele des Bündnisses sowie der Rolle Nürnbergs darin.
Der Rechtsstreit zieht sich damit weiter hin – eine endgültige Klärung steht noch aus. Mit dem jüngsten Beschluss bleibt Nürnberg vorläufig im Bündnis, während weitere Bewertungen erfolgen.
Der Fall zeigt die anhaltenden Spannungen um die staatliche Neutralitätspflicht bei der Bekämpfung rechtsextremer Bestrebungen. Nürnbergs Förderung und Mitwirkung im Bündnis bleiben Gegenstand der Prüfung. Eine abschließende Entscheidung, ob die Stadt austreten muss, steht noch aus.






