Neues Gesetz: Ab 2026 kommt der Pflicht-"Widerrufsbutton" für Online-Verträge
Elias HofmannNeues Gesetz: Ab 2026 kommt der Pflicht-"Widerrufsbutton" für Online-Verträge
Deutschland hat ein neues Gesetz verabschiedet, das Online-Unternehmen verpflichtet, einen "Widerrufsbutton" für Verbraucher einzuführen. Die Regelung, die am 5. Februar 2026 beschlossen wurde, setzt eine EU-Richtlinie um, die die Kündigung von Verträgen vereinfachen soll. Unternehmen müssen es Kunden nun erleichtern, sich von Online-Vereinbarungen zurückzuziehen.
Das Gesetz überführt die EU-Richtlinie 2023/2673 in nationales Recht und legt strenge Anforderungen an Gestaltung und Funktion des Buttons fest. Er muss deutlich beschriftet, dauerhaft sichtbar und entweder im Header oder Footer der Website platziert sein. Verbraucher müssen vor dem Widerruf ihren Namen, die Vertragsdaten und ihre E-Mail-Adresse angeben.
Ein zweistufiges Bestätigungsverfahren ist Pflicht, um versehentliche Widerrufe zu verhindern. Nach der Bestätigung müssen Unternehmen umgehend eine Eingangsbestätigung für die Stornierung versenden. Die neuen Pflichten gelten in der gesamten EU spätestens ab dem 19. Juni 2026.
Die Neuerung könnte auch Anpassungen in den Datenschutzbestimmungen erfordern, da der Button personenbezogene Daten verarbeitet. Unternehmen müssen in ihren Widerrufsrichtlinien klar auf die Existenz und den Standort des Buttons hinweisen, um die Vorgaben zu erfüllen.
Der "Widerrufsbutton" soll Online-Käufern die Stornierung von Verträgen erleichtern. Unternehmen haben bis Mitte 2026 Zeit, ihre Systeme und Richtlinien anzupassen. Wer den Button nicht korrekt umsetzt, muss mit rechtlichen Konsequenzen nach den neuen EU-weit geltenden Vorschriften rechnen.






