16 April 2026, 08:05

Hessen führt Kammergebühren für Ruhestands-Apotheker ein – was sich jetzt ändert

Visitenkarte von J. Goldschmidt Mechanicus & Optics in Zürich, wahrscheinlich aus dem frühen 20. Jahrhundert.

Hessen führt Kammergebühren für Ruhestands-Apotheker ein – was sich jetzt ändert

Eine aktuelle Gesetzesänderung verpflichtet die Landesapothekerkammer Hessen (LAK), künftig auch Gebühren von Apothekern zu erheben, die nicht mehr im Beruf tätig sind. Die Anpassung folgt einer Novelle des Landesheilberufegesetzes, die den Mitgliederkreis der Kammer erweitert. Nun werden auch Rentner oder nicht praktizierende Apotheker mit Hauptwohnsitz in Hessen einbezogen.

Bisher zahlten nur aktive Apotheker Beiträge an die Kammer. Die neuen Regelungen verlangen von der LAK jedoch, auch Ruheständler und nicht berufstätige Mitglieder in ihrem Zuständigkeitsbereich zu identifizieren und zu belasten. Diese Änderung erhöht den Verwaltungsaufwand für die Kammergeschäftsstellen, da nun eine größere Gruppe von Berufsangehörigen erfasst und bearbeitet werden muss.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Auch die Gebührenstruktur wurde überarbeitet. Freiwillige Mitglieder, die in der Kammer bleiben möchten, zahlen künftig mindestens 40 Euro pro Quartal. Gleichzeitig hat die LAK ihre regulären Beiträge für das laufende Jahr halbiert, um ihre finanziellen Rücklagen abzubauen.

In anderen Bundesländern steigen unterdessen die Kosten für angestellte Apotheker. In Berlin kletterte der Jahresbeitrag auf 294 Euro – ein Plus von 100 Euro im Vergleich zum Vorjahr. In Sachsen zahlen berufstätige Mitglieder nun 228 Euro, nach zuvor 152 Euro. Zudem muss die Kammer ihre Gebührenordnung anpassen, um die neu aufgenommenen nicht praktizierenden Mitglieder zu berücksichtigen.

Die Novelle erweitert nicht nur die Mitgliederbasis der Kammer, sondern führt auch neue finanzielle Verpflichtungen für inaktive Apotheker ein. Mit angepassten Gebühren und wachsendem Verwaltungsaufwand steht die LAK vor der Herausforderung, sowohl die zunehmende Arbeitsbelastung als auch das aktualisierte Abrechnungssystem zu bewältigen. Die Änderungen spiegeln einen bundesweiten Trend steigender Kammerbeiträge für Apotheker in verschiedenen Regionen wider.

Quelle