14 April 2026, 04:04

Gericht stoppt Apotheken-Kooperationen mit fragwürdigen Online-Plattformen für Medikamentenwerbung

Blauer Hintergrund mit weißer Schrift und einem Logo, das besagt: "19 Millionen Amerikaner werden geschätzte 400 USD pro Jahr an Arzneikosten sparen".

Gericht stoppt Apotheken-Kooperationen mit fragwürdigen Online-Plattformen für Medikamentenwerbung

Ein aktuelles Gerichtsurteil hat die rechtlichen Risiken für Apotheken aufgezeigt, die mit Online-Plattformen zusammenarbeiten, die verschreibungspflichtige Medikamente bewerben. Das Landgericht Berlin II entschied, dass eine Apotheke Mitverantwortung für unzulässige Werbung trägt, die über die Digitalgesundheitsplattform DoktorABC betrieben wurde. Diese Entscheidung unterstreicht die verschärften Kontrollen bei der Online-Bewerbung verschreibungspflichtiger Arzneimittel.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand DoktorABC, das gegen Werberegeln verstoßen hatte, indem es Medikamente für bestimmte Krankheitsbilder beworben hatte. Nach geltendem Recht bleibt eine solche zielgerichtete Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel verboten. Das Urteil steht im Einklang mit einer früheren Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall Bloomwell, die bestätigte, dass Werbeverbote für gesamte Kategorien verschreibungspflichtiger Medikamente gelten, die dieselbe Indikation behandeln.

Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) warnte, dass Apotheken nun ihre Partnerschaften mit digitalen Plattformen sorgfältig prüfen müssten. Laut der Organisation seien viele gängige Werbepraktiken rechtswidrig, und Apotheken könnten sich nicht damit entlasten, dass sie die Plattformen selbst nicht betreiben. Die Rechtsanwältin Dr. Anne Bongers-Gehlert unterstützte die Haltung des Gerichts und betonte, dass Apotheken für solche Kooperationen zur Verantwortung gezogen werden müssten.

Die AKNR präzisierte zudem, dass Apotheken nicht mit Plattformen zusammenarbeiten dürfen, die Patienten gezielt an bestimmte Apotheken verweisen. Solche Praktiken untergraben das Prinzip der freien Apothekenwahl, bei dem Patienten selbst entscheiden sollen, wo sie ihre Medikamente beziehen. Die Rechtsabteilung der Kammer wird das Urteil nun im Detail auswerten und weitere rechtliche Schritte prüfen, um gegen illegale Geschäftsmodelle in der Branche vorzugehen.

Das Urteil setzt einen klaren Präzedenzfall für Apotheken und Digitalgesundheitsplattformen. Beteiligte, die bei unzulässiger Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente erwischt werden, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Die nächsten Schritte der AKNR werden voraussichtlich strengere Kontrollen und mögliche Klagen umfassen, um die Einhaltung der bestehenden Gesetze sicherzustellen.

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