21 March 2026, 02:04

Geheime Akten enthüllen: Dobrindts Grenzabweisungen auf wackliger Rechtsgrundlage

Offenes Buch mit handgeschriebenem Text auf altem Papier, das Wasserzeichen und wahrscheinlich ein Dokument der Bundesrepublik Deutschland enthält.

Geheime Akten enthüllen: Dobrindts Grenzabweisungen auf wackliger Rechtsgrundlage

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt unterzeichnete am 7. Mai 2025 eine umstrittene Weisung, die Grenzbeamten erlaubt, Asylsuchende an der Grenze abzuweisen. Seither werden monatlich durchschnittlich 113 Antragsteller zurückgewiesen. Doch nun enthüllen geleakte Dokumente erhebliche rechtliche Bedenken innerhalb der Regierung zur Vereinbarkeit der Maßnahme mit dem EU-Recht.

Interne Ministeriumsakten, die sich über mehr als 1.300 Seiten erstrecken, belegen, dass Beamte wiederholt vor den Risiken von Grenzabweisungen warnten. Bereits 2024 wies Abteilung B 2 des Ministeriums auf "erhebliche rechtliche und politische Risiken" hin. Auch die Europa-Rechtsabteilung äußerte Zweifel und bezeichnete den Ansatz als "rechtlich nicht haltbar".

Ein Beamter bezeichnete die Praxis als "potenziell brandgefährlich" und verwies darauf, dass Deutschland eine "extreme Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit" nachweisen müsste, um solche Abweisungen zu rechtfertigen. Belege für eine derart schwere Krise, die das Vorgehen legitimieren würde, liegen jedoch nicht vor. Das Ministerium selbst schätzte, dass mögliche Klagen mindestens neun Monate andauern könnten.

Kritik kommt mittlerweile nicht nur aus der Regierung. Flüchtlingsräte in mehreren Bundesländern – darunter Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Baden-Württemberg und das Saarland – verurteilten die Praxis. Auch einzelne CDU/CSU-Politiker auf kommunaler Ebene äußerten sich ablehnend. Später urteilte das Berliner Verwaltungsgericht, dass die Abweisungen gegen EU-Recht verstoßen.

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Trotz wachsendem rechtlichen und politischen Druck bleibt die Weisung in Kraft. Über 1.300 Seiten interner Unterlagen belegen ihre fragwürdige rechtliche Grundlage. Ohne Nachweis einer extremen Bedrohungslage hängt die Zukunft der Regelung von möglichen Gerichtsverfahren und einer weiteren Prüfung durch EU-Behörden ab.

Quelle