GDP findet eine IP-Adressen-Speicherung von drei Monaten unzureichend

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Zwei Polizeibeamte stehen vor einem Rednerpult, einer hält Papiere und spricht in ein Mikrofon, mit einer Fahne, einem Banner und einem Tisch in der Nähe und einer Tafel mit Symbolen und Text im Hintergrund.

GDP findet eine IP-Adressen-Speicherung von drei Monaten unzureichend

Vorratsdatenspeicherung: GDP hält dreimonatige IP-Speicherung für unzureichend

Teaser: Die Gewerkschaft der Polizei (GDP) begrüßt den Entwurf für eine dreimonatige Speicherung von IP-Adressen, hält die Frist jedoch für zu kurz.

„Insgesamt ist die dreimonatige Speicherfrist ein Fortschritt, doch bei umfangreichen Ermittlungen zu Straftaten und damit verbundenen längeren Verfahren kann sie oft nicht ausreichen“, sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GDP-Bereichs Bundespolizei/Zoll, den Zeitungen der Bayerischen Mediengruppe.

Artikel: Ein neuer Gesetzentwurf in Deutschland sieht vor, dass Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate lang speichern müssen. Die Maßnahme soll schwere Online-Straftaten wie Kinderpornografie, Betrug und Hasskriminalität bekämpfen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) brachte den Vorschlag ein, der bereits auf Zustimmung bei Abgeordneten und Polizeivertretern stößt.

Der Entwurf erfüllt damit ein zentrales Versprechen der Ampelkoalition aus dem ersten Regierungsjahr. Dirk Wiese, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, nannte den Schritt „längst überfällig“. Er kritisierte den früheren Widerstand von FDP und Grünen, deren Blockadehaltung ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Kriminalität verzögert habe.

Die Gewerkschaft der Polizei (GDP) begrüßt den Vorstoß grundsätzlich, äußert jedoch Bedenken zur Umsetzung. Andreas Roßkopf, Leiter des GDP-Bereichs Bundespolizei/Zoll, warnte, dass die dreimonatige Frist in komplexen Ermittlungsverfahren und langwierigen Gerichtsprozessen oft nicht ausreiche. Beweismaterial könnte verloren gehen, wenn Daten zu früh gelöscht werden.

Das Gesetz durchläuft nun das parlamentarische Verfahren. Bei Verabschiedung müssen Internetprovider IP-Adressen mindestens drei Monate speichern. Die Behörden erhoffen sich dadurch bessere Möglichkeiten, Online-Täter zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen.