Familienrechtsreform: Hubig will Kinder vor häuslicher Gewalt besser schützen
Nina WalterFamilienrechtsreform: Hubig will Kinder vor häuslicher Gewalt besser schützen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat eine Reform des Familienrechts vorgeschlagen, die Kinder und Opfer häuslicher Gewalt besser schützen soll. Nach den Entwurfplänen könnten gewalttätige Eltern zeitweise oder dauerhaft mit Kontaktverboten zu ihren Kindern belegt werden. Die Änderungen würden Gerichten erweiterte Befugnisse einräumen, Risiken zu bewerten und in Sorgerechtsstreitigkeiten einzugreifen.
Im Mittelpunkt der Reform stehen Fälle, in denen ein Elternteil gegen den anderen gewalttätig geworden ist – selbst wenn das Kind nicht unmittelbar betroffen war. Richter sollen Art, Schwere und Häufigkeit der Misshandlung sowie das Risiko weiterer Vorfälle prüfen. Besteht eine fortgesetzte Gefahr für die körperliche Sicherheit des Opfers, könnten Gerichte Kontaktverbote verhängen, um eine weitere Gefährdung zu verhindern.
Das Justizministerium betont, dass pauschale Kontaktverbote nicht automatisch verhängt werden sollen. Stattdessen soll jeder Fall individuell geprüft werden, wobei weniger einschneidende Maßnahmen – wie begleitete Besuche – in Betracht gezogen werden, wo dies angemessen ist. Die Behörden räumen ein, dass der Ausschluss eines Elternteils aus dem Leben eines Kindes ein schwerwiegender Schritt ist und nur im äußersten Notfall erfolgen sollte.
Hubigs Vorschlag thematisiert auch die psychischen Folgen für Kinder, die häusliche Gewalt miterleben. Die Reform zielt darauf ab, dass Gerichte eine solche Belastung bei Entscheidungen über Sorge- und Umgangsrecht stärker berücksichtigen.
Bei einer Verabschiedung würden die Änderungen eine deutliche Wende in der Behandlung von Fällen häuslicher Gewalt durch Familiengerichte bedeuten. Richter erhielten dann weitergehende Möglichkeiten, den Kontakt zwischen misshandelnden Eltern und ihren Kindern einzuschränken oder zu untersagen. Ziel ist es, Opfern stärkeren rechtlichen Schutz zu bieten und gleichzeitig die Rechte beider Elternteile sowie das Wohl des Kindes in Einklang zu bringen.







