Bundesgerichtshof stoppt DUH-Klagen: Verbrenner-Verbot 2030 gescheitert
Nina WalterBundesgerichtshof stoppt DUH-Klagen: Verbrenner-Verbot 2030 gescheitert
Bundesgerichtshof weist Klagen gegen Mercedes-Benz und BMW ab – Verbrenner-Verbot ab 2030 vom Tisch
Deutschlands höchstes Revisionsgericht hat Klagen abgewiesen, mit denen die Umweltorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) ein Verbot des Verkaufs neuer Verbrennermodelle von Mercedes-Benz und BMW ab November 2030 erzwingen wollte. Die DUH hatte argumentiert, die Autobauer müssten sich an individuelle CO₂-Budgets halten. Das Bundesgericht in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag jedoch frühere Urteile und wies die Forderungen zurück.
Die Umwelthilfe hatte gefordert, dass Mercedes-Benz und BMW die Produktion von Benzin- und Diesel-Fahrzeugen bis 2030 einstellen. Als Begründung führte sie ein sogenanntes "CO₂-Budget" an – eine Emissionsgrenze, die jedes Unternehmen ihrer Ansicht nach einhalten müsse. Das Gericht urteilte jedoch, dass es keine rechtliche Grundlage für individuelle Budgets pro Unternehmen gebe.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht im Einklang mit früheren Urteilen unterer Instanzen. Drei Geschäftsführer der DUH hatten die Klagen eingereicht, doch die Richter wiesen die Ansprüche als rechtlich unbegründet ab.
Beide Autobauer begrüßten das Urteil. Ein BMW-Sprecher erklärte, die Entscheidung schaffe "Rechtssicherheit für Unternehmen in Deutschland". Auch Mercedes-Benz betonte sein Bekenntnis zur Nachhaltigkeit, will aber weiterhin an der Entwicklung von Verbrennermotoren festhalten.
Mit dem Richterspruch entfällt eine rechtliche Bedrohung für die Produktionspläne der beiden Konzern. Mercedes-Benz und BMW können nun ohne die Gefahr eines erzwungenen Verbrenner-Verbots ab 2030 planen. Bisher liegt keine offizielle Stellungnahme der Bundesregierung oder des Umweltministeriums vor.






