Verleumdungsklage gegen Journalisten Jonas Müller eingestellt – ein Sieg für die Meinungsfreiheit
Finn FuchsVerleumdungsklage gegen Journalisten Jonas Müller eingestellt – ein Sieg für die Meinungsfreiheit
Verleumdungsklage gegen Journalisten Jonas Müller eingestellt – nach monatelanger Rechtsunsicherheit
Der Streit begann mit zwei Beiträgen auf X (ehemals Twitter) über Hamado Dipama, einen professionellen Antidiskriminierungsberater und Mitglied des Rundfunkrats des Bayerischen Rundfunks (BR). Müller hatte darin Dipamas Flüchtlingsstatus infrage gestellt sowie dessen Interaktion mit einem umstrittenen Social-Media-Beitrag thematisiert.
Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat das Verfahren nun eingestellt – eine Entscheidung, die Müller nach einem emotional belastenden Prozess als Befreiung begrüßt.
Auslöser des Konflikts waren zwei Posts, die Müller, Betreiber des "ÖRR-Blogs", Anfang 2024 auf X veröffentlichte. In einem hinterfragte er, ob Dipama seinen Flüchtlingsstatus behalten könne, falls er – wie geplant – 2025 nach Burkina Faso zurückkehre, um dort an der Einweihung des Mausoleums des ehemaligen Militärführers Thomas Sankara teilzunehmen. Ein weiterer Beitrag bezog sich auf Dipamas Reaktion auf einen Instagram-Post der Bildungsplattform "Afrokratie", die weiße Menschen zunächst als "Neandertaler" bezeichnet hatte.
Dipama, der 2002 als Gegner des damaligen burkinischen Machthabers Blaise Compaoré aus München floh, warf Müller "angeblich rassistische Äußerungen" vor. Müller verteidigte sich mit anwaltlicher Unterstützung der Kanzlei Hoecker gegen die Vorwürfe. Später kritisierte er das Justizsystem, das Beschuldigte in solchen Fällen oft mit hohen Kosten belaste, während Kläger kaum persönliche Konsequenzen fürchten müssten.
Mit der Einstellung des Verfahrens endet der Rechtsstreit. Müller hatte zuvor befürchtet, dass solche Ermittlungen kleinere Medien einschüchtern und eine abschreckende Wirkung auf die Berichterstattung hätten. Dipama führt parallel weitere Verleumdungsklagen – unter anderem gegen das Magazin "Cicero" und das Nachrichtenportal "Apollo".
Nach dem Ende der Ermittlungen kann Müller seine Arbeit nun ohne drohende rechtliche Konsequenzen fortsetzen. Der Fall verdeutlicht die anhaltenden Spannungen zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigungsklagen im Medienbereich. Die anderen Rechtsstreitigkeiten Dipamas mit "Cicero" und "Apollo" bleiben vorerst ungelöst.






