12 June 2026, 22:07

Standortsicherungsgesetz 2025: So profitieren energieintensive Unternehmen von der Stromkosten-Entlastung

Standortabsicherungsgesetz 2025 (SAG 2025)

Standortsicherungsgesetz 2025: So profitieren energieintensive Unternehmen von der Stromkosten-Entlastung

Das Standortsicherungsgesetz 2025 ist als vorübergehende Maßnahme für die Jahre 2025 und 2026 in Kraft getreten. Es soll energieintensive Unternehmen durch die Kompensation steigender Stromkosten unterstützen. Die Europäische Kommission hat bereits die Förderrichtlinien für das Programm genehmigt.

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Gefördert werden Betriebe, die pro Standort jährlich mehr als eine Gigawattstunde Strom verbrauchen. Berechtigte Unternehmen können Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent ihrer tatsächlichen indirekten CO₂-Kosten erhalten. Allerdings ist die maximale Förderung pro Kalenderjahr auf 75 Millionen Euro begrenzt.

Um teilnehmen zu können, müssen Unternehmen zudem ein Energieaudit durchführen oder ein Energiemanagement- bzw. Umweltmanagementsystem einführen. Zudem sind sie verpflichtet, in Energieeffizienz- und Dekarbonisierungsmaßnahmen zu investieren – und zwar in einem Umfang, der mindestens 80 Prozent der erhaltenen Fördersumme entspricht. Das Programm erstattet energieintensiven Betrieben für die Jahre 2025 und 2026 die indirekten CO₂-Kosten.

Weitere Informationen zum Programm sind auf der Website der Förderbank aws verfügbar.

Das Programm sieht eine Teilkompensation der Stromkosten und indirekten CO₂-Belastungen vor. Es richtet sich gezielt an energieintensive Unternehmen und fördert gleichzeitig Investitionen in Effizienz und Klimaneutralität. Das Gesetz gilt für zwei Jahre und legt klare Förderkriterien sowie Obergrenzen fest.

Quelle