Sichtbare Tattoos sind bei Polizisten in Norddeutschland bald kein Tabu mehr
Lara BraunSichtbare Tattoos sind bei Polizisten in Norddeutschland bald kein Tabu mehr
Polizistinnen und Polizisten in Schleswig-Holstein dürfen künftig mehr Freiheit bei der Sichtbarkeit von Tätowierungen während des Dienstes genießen. Die Landesregierung hat ihre Vorschriften überarbeitet und erlaubt unter strengen Auflagen bestimmte Körperkunst. Die neuen Regeln treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
Die bisherigen Beschränkungen galten unter Beamten als überholt. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) hatte sich für die Änderung eingesetzt und argumentiert, die alte Regelung entspreche nicht mehr modernen Maßstäben. Ihre Nachfolgerin, Magdalena Finke, unterstützte später die Reform.
Nach den aktualisierten Richtlinien dürfen Beamtinnen und Beamte nun dezente Tätowierungen an bestimmten Körperstellen zeigen. Sichtbare Motive am Kopf, Hals, an den Händen und Handgelenken bleiben jedoch größtenteils verboten. Geringfügige Abweichungen von diesen Grenzen können im Einzelfall genehmigt werden. Nicht alle Tätowierungen sind erlaubt: Darstellungen mit sexistischem, entmenschlichendem, gewalttätigem oder aggressivem Inhalt bleiben untersagt. Wer Tätowierungen an Händen oder Kopf trägt, kann eine Genehmigung beantragen, sofern die Motive unauffällig und zurückhaltend gestaltet sind. Neue interne Leitlinien sollen Vorgesetzten helfen zu entscheiden, ob eine Tätowierung während der Arbeit abgedeckt werden muss. Ziel ist es, Professionalität und persönlichen Ausdruck in Einklang zu bringen.
Die Änderung der Richtlinien spiegelt den Wandel in der gesellschaftlichen Wahrnehmung von Tätowierungen am Arbeitsplatz wider. Die Beamtinnen und Beamten müssen sich ab Anfang 2026 an die aktualisierten Regeln halten. Ob sichtbare Tätowierungen genehmigt werden, hängt von ihrer Größe, Platzierung und ihrem Inhalt ab.
