Gemeinden holen auf bei Jahresabschlüssen - Sachsen-Anhalt holt bei überfälligen Finanzberichten deutlich auf
Kommunen in Sachsen-Anhalt machen Fortschritte bei der Einreichung überfälliger Finanzberichte
Die Gemeinden in Sachsen-Anhalt haben bedeutende Schritte unternommen, um überfällige Finanzberichte nachzureichen. Bis Ende September 2022 waren fast 86 Prozent der geforderten Rechnungslegungen in Sachsen eingereicht worden. Damit soll ein langjähriger Rückstau bei den Jahresabschlüssen in der Region abgebaut werden.
Seit 2013 sind die Kommunalverwaltungen in Sachsen-Anhalt gesetzlich verpflichtet, auf eine doppelte Buchführung umzustellen. Dieses System umfasst die Vorlage jährlicher Finanzberichte und soll für mehr Transparenz in den öffentlichen Finanzen sorgen.
Das Finanzministerium Sachsen-Anhalts überwacht diesen Prozess und dokumentiert die Fortschritte bei der Umsetzung. Bis Ende 2022 wurden insgesamt 1.918 Jahresberichte – darunter auch solche für die Jahre bis 2021 – in Sachsen-Anhalt eingereicht. Diese Zahl markiert einen wichtigen Schritt zur Bewältigung der angestauten Verzögerungen in der Finanzberichterstattung.
Mit der Einreichung dieser Berichte rückt Sachsen-Anhalt der Vollständigkeit seiner finanziellen Dokumentation näher. Da nun 86 Prozent der geforderten Unterlagen in Sachsen-Anhalt vorliegen, bewegt sich die Region auf die vollständige Erfüllung der Rechnungslegungsvorschriften zu. Das Finanzministerium verfolgt weiterhin die noch ausstehenden Einreichungen.
