Sachsen-Anhalt: Fast 1000 Geschlechtsänderungen durch neues Selbstbestimmungsgesetz
Elias HofmannSachsen-Anhalt: Fast 1000 Geschlechtsänderungen durch neues Selbstbestimmungsgesetz
In Sachsen-Anhalt ermöglicht ein neues Gesetz es Menschen, ihr rechtliches Geschlecht einfacher zu ändern. Seit November 2024 haben 976 Personen ihre amtlichen Eintragungen auf Grundlage des Selbstbestimmungsgesetzes aktualisiert. Die Reform wird intensiv genutzt, wobei der Großteil der Antragstellenden erwachsen ist.
Das Gesetz schafft die bisher erforderlichen langwierigen Begutachtungen vor einer Geschlechtsänderung ab. Laut dem Fachverband der Standesämter verlaufe das Verfahren in den meisten Fällen reibungslos. Die Landesvorsitzende Sigrun Quente berichtete seit Inkrafttreten der Reform nur von einem Verdachtsfall auf Missbrauch.
Von den 976 Änderungen betrafen etwa 40 Minderjährige. Bei den jüngeren Antragstellenden überwiegt der Wechsel von weiblich zu männlich. Nur vier Personen nahmen nach ihrer ersten Änderung eine zweite Korrektur vor.
Der Verband schlägt mögliche Anpassungen des Gesetzes vor, darunter eine fünfjährige Wartefrist für Personen mit bestimmten Vorstrafen. Dennoch fällt das Gesamtfeedback zur Reform positiv aus. Das Selbstbestimmungsgesetz hat es fast tausend Menschen ermöglicht, ihr rechtliches Geschlecht mit weniger Hürden anzupassen. Die Standesämter beobachten die Auswirkungen und könnten die Regelungen weiter verfeinern. Bisher funktioniert das System für die meisten Antragstellenden wie vorgesehen.






