Rentenreform: Höheres Eintrittsalter und kapitalgedeckte Säule geplant
Eine Regierungskommission hat weitreichende Reformen des deutschen Rentensystems vorgeschlagen. Die Pläne umfassen eine Anhebung des Renteneintrittsalters, Einschränkungen beim vorzeitigen Ruhestand sowie eine Ausweitung der Beitragspflicht auf weitere Berufsgruppen. Bundeskanzler Friedrich Merz hat zugesagt, die Empfehlungen zügig umzusetzen.
Die Rentenkommission schlägt eine schrittweise Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters über 67 Jahre hinaus vor, gekoppelt an die steigende Lebenserwartung. Zudem soll die aktuelle Regelung abgeschafft werden, die es Arbeitnehmern mit 45 Beitragsjahren ermöglicht, ohne Abzüge früher in Rente zu gehen.
Als neue Säule soll dem umlagefinanzierten System eine kapitalgedeckte Komponente hinzugefügt werden. Die Kommission plant ein einheitliches, einkommensbezogenes Rentensystem, das Arbeitnehmer, Selbstständige, Abgeordnete und Führungskräfte erfasst. Beamte wären jedoch weiterhin von der Beitragspflicht ausgenommen.
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke forderte eine breite gesellschaftliche Debatte über die Reformen. Er betonte, dass die Auswirkungen auf Rentner in Ostdeutschland besonders berücksichtigt werden müssten – angesichts ihrer spezifischen Erwerbsbiografien. Woidke bestand darauf, dass alle Berufsgruppen, einschließlich der Beamten, in die Diskussion einbezogen werden sollten. Unterdessen kritisierten die AfD und die BSW die Pläne zur Anhebung des Renteneintrittsalters und zur Einschränkung des vorzeitigen Ruhestands.
Kanzler Merz hat sich verpflichtet, die Vorschläge der Kommission ohne Verzögerung umzusetzen. Ziel der Reformen ist es, die langfristige Stabilität des Rentensystems zu sichern. Sollten sie verabschiedet werden, würden sie einen grundlegenden Wandel in der Finanzierung und im Zugang zu Renten in Deutschland bedeuten.







