Rechtsexperte fordert Reform: Schwarzfahren soll nicht immer strafbar sein
Lara BraunRechtsexperte fordert Reform: Schwarzfahren soll nicht immer strafbar sein
Rechtsexperte Helmut Frister fordert Reform des Schwarzfahrparagrafen
Der Juraprofessor Helmut Frister hat eine Reform der deutschen Regelungen zum Schwarzfahren angemahnt. Zwar lehnt er eine vollständige Abschaffung von Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs ab, doch plädiert er dafür, Bagatellfälle nicht länger als Straftaten zu behandeln. Seine Vorschläge zielen darauf ab, die Justiz zu entlasten und die Strafen besser an die Schwere des Vergehens anzupassen.
Frister verwies darauf, dass jeder vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Schwarzfahren zurückgehe. Die aktuelle Praxis bezeichnete er als unverhältnismäßig und betonte, dass Strafrecht nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollte. Einfaches Schwarzfahren – ohne gewaltsames Überwinden von Sperren – solle stattdessen als zivilrechtlicher Vertragsbruch geahndet werden.
Nicht jedes Schwarzfahren sei gleich schwerwiegend, so Frister. Wie er erläuterte, betraf 2024 nur eine von acht angezeigten Fällen den Fernverkehr, wo strafrechtliche Konsequenzen noch vertretbar seien. Eine Herabstufung zu einer Ordnungswidrigkeit lehnte er jedoch ab, da auch hier Erzwingungshaft letztlich zu einer Freiheitsstrafe führen könne.
Sein Lösungsansatz sieht eine präzisere Fassung des Gesetzes vor, um tatsächlich verwerfliches Verhalten in den Fokus zu rücken. Damit sollen Gerichte entlastet und gleichzeitig faire, angemessene Sanktionen sichergestellt werden.
Fristers Pläne würden die Behandlung von Schwarzfahren in Deutschland grundlegend ändern: Bagatellfälle würden künftig zivilrechtlich statt strafrechtlich verfolgt, während schwerwiegendere Verstöße weiterhin vor Gericht landen. Die Reform könnte die Zahl der Ersatzfreiheitsstrafen bei geringfügigen Delikten deutlich verringern.






