PKV-Verband fordert Nachbesserungen beim neuen Apotheken-Gesetz
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) hat seine Position zum neuen Apotheken-Versorgungsweiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) dargelegt, das die Rolle der Apotheken im Gesundheitswesen ausbauen soll. Zwar unterstützt der Verband einige der geplanten Maßnahmen, äußert jedoch auch Bedenken und fordert klarere Evaluierungen sowie gerechtere Finanzierungsmodelle.
Das Gesetz sieht vor, Apotheken stärker in die Prävention, Früherkennung von Krankheiten und Impfleistungen einzubinden. Der PKV-Verband betont jedoch, dass nicht alle Änderungen den Patientinnen und Patienten gleichermaßen zugutekommen und einige einer genaueren Prüfung bedürfen.
Teile der Neuregelung werden vom Verband begrüßt, insbesondere die Stärkung der Apotheker als zentrale Akteure im Gesundheitswesen. Positiv bewertet werden Pläne, die es Apotheken ermöglichen sollen, mehr Impfungen anzubieten und in Notfällen auch verschreibungspflichtige Langzeitmedikamente ohne Rezept abzugeben. Solche Schritte, so der Verband, verbesserten den Zugang zu wichtiger medizinischer Versorgung.
Skeptisch zeigt sich der PKV-Verband hingegen bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel in akuten Fällen und fragt, ob dies in der Praxis reibungslos funktionieren werde. Zudem zweifelt der Verband daran, ob Apotheken ausreichend vorbereitet sind, um wirksame Beratungen zu Verhaltensrisiken wie Rauchen oder ungesunder Ernährung anzubieten. Ohne klare Nachweise eines Patientennutzens sollten solche Leistungen laut Verband nicht ausgeweitet werden.
Ein zentraler Kritikpunkt ist die Finanzierung. Der PKV-Verband besteht darauf, dass eventuelle Effizienzgewinne aus Preisverhandlungen bei Rezepturarzneimitteln auch an private Versicherer und deren Versicherte weitergegeben werden müssen. Zudem fordert der Verband eine Mitsprache bei künftigen Preisgestaltungen. Darüber hinaus kritisiert er das aktuelle Finanzierungssystem für pharmazeutische Dienstleistungen als veraltet und ineffektiv und plädiert für eine Reform.
Der Verband argumentiert weiter, dass vor einer Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL) deren tatsächlicher Nutzen für Patientinnen und Patienten durch unabhängige Evaluierungen belegt werden müsse. Zudem verlangt er gesetzliche Änderungen, die es privaten Versicherern ermöglichen, diese Leistungen individuell abzurechnen. Ohne solche Anpassungen, warnt der Verband, könnten die Reformen ihre Ziele verfehlen.
Seit Inkrafttreten des Apothekenstärkungsgesetzes im Jahr 2020 liegen keine klaren Daten darüber vor, wie häufig bestehende pharmazeutische Dienstleistungen tatsächlich in Anspruch genommen werden. Zwar zielen aktuelle Reformen darauf ab, die Aufgaben von Apotheken – insbesondere in ländlichen Regionen, bei der Triage und der Behandlung leichter Erkrankungen – zu erweitern, doch bleiben die Nachfrageströmungen für diese Angebote undurchsichtig.
Die Stellungnahme des PKV-Verbands zeigt eine ambivalente Haltung zu den geplanten Apothekenreformen: Einerseits werden Maßnahmen unterstützt, die den Zugang zu Impfungen und Notfallmedikamenten verbessern, andererseits wird betont, dass für andere Leistungen noch überzeugendere Nachweise ihres Nutzens erforderlich sind.
Der Verband pocht zudem auf fairere Finanzierungsregeln und eine stärkere Beteiligung an Preisentscheidungen. Ohne solche Änderungen, so die Warnung, könnten die Reformen weder den Patientinnen und Patienten noch den Versicherern die erhofften Vorteile bringen.
