Norderstedt gründet neues Amt für Kinder, Jugend und Familie ab 2026

Norderstedt gründet neues Amt für Kinder, Jugend und Familie ab 2026
Norderstedt hat seine Jugendhilfedienste im Rahmen einer neuen Satzung neu organisiert. Der Stadtrat verabschiedete die entsprechende Verordnung am 7. Oktober 2025 und richtete damit das Amt für Kinder, Jugend und Familie ein. Dieses übernimmt ab dem 1. Januar 2026 alle gesetzlichen Aufgaben, die bisher vom Jugendamt wahrgenommen wurden.
Das neue Amt für Kinder, Jugend und Familie wird die Finanzierung der ganztägigen Kinderbetreuung an Ganztagsschulen verwalten. Zudem teilt es sich bestimmte Zuständigkeiten mit dem Kreis Segeberg. Die Amtsleitung übernimmt gemäß § 70 Abs. 2 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VIII) die laufenden Verwaltungsaufgaben im Auftrag des Bürgermeisters.
Ab 2026 werden das neu strukturierte Amt und der zuständige Ausschuss sämtliche Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen. Dazu zählen die Förderung der Kinderbetreuung, die Bearbeitung verwaltungstechnischer Angelegenheiten sowie die Beratung des Stadtrats. Mit Inkrafttreten des neuen Systems verlieren die bisherigen Satzungen ihre Gültigkeit.

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