Neues Gesetz stoppt Einschüchterungsklagen gegen Journalisten und NGOs

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Menschen mit Plakaten auf einer Straße, im Hintergrund Gebäude, Bäume, Laternenpfähle und der Himmel.

Kabinett entscheidet über besseren Schutz vor Einschüchterungsklagen - Neues Gesetz stoppt Einschüchterungsklagen gegen Journalisten und NGOs

Kabinett beschließt besseren Schutz vor Einschüchterungsklagen

Kabinett beschließt besseren Schutz vor Einschüchterungsklagen

  1. Dezember 2025, 15:27 Uhr

Die deutsche Bundesregierung hat ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, das zivilgesellschaftliche Akteure vor strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung (englisch: Strategic Lawsuits Against Public Participation, kurz SLAPPs) schützen soll. Solche Klagen richten sich häufig gegen Journalisten, Wissenschaftler und Nichtregierungsorganisationen, um deren Beitrag zur öffentlichen Debatte zum Schweigen zu bringen. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie – die Anti-SLAPP-Richtlinie – in deutsches Recht um.

Die Neuregelung sieht strengere Maßnahmen gegen missbräuchliche Klagen vor. Gerichte erhalten künftig die Befugnis, offensichtlich unbegründete Ansprüche frühzeitig abzuweisen, um schnellere Entscheidungen zu ermöglichen. Potenzielle SLAPP-Fälle werden priorisiert behandelt, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.

Das Gesetz stellt einen wichtigen Schritt zum Schutz der Meinungsfreiheit in Deutschland dar. Durch finanzielle Absicherungen, beschleunigte Gerichtsverfahren und die verpflichtende Veröffentlichung von Urteilen soll es abschreckend auf unberechtigte Klagen wirken. Die Änderungen gelten für Fälle, in denen das Hauptziel nicht die Durchsetzung berechtigter Ansprüche ist, sondern die Unterdrückung öffentlicher Teilhabe.