13 June 2026, 20:06

Neues Energiedienstleistungsgesetz: Deutschland setzt schärfere Klimaziele bis 2045

Weiter in die zentrale Planung mit dem Energieeffizienzgesetz?

Neues Energiedienstleistungsgesetz: Deutschland setzt schärfere Klimaziele bis 2045

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Energiedienstleistungsgesetzes vorgelegt. Damit soll Bürokratie abgebaut und die nationalen Vorschriften an die EU-Energieeffizienzrichtlinie angepasst werden. Als zentrale Gründe für die Reform nennen Beamte den Klimaschutz und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energieimporten.

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Der Entwurf setzt ehrgeizige Einsparziele fest: Der Endenergieverbrauch soll bis 2030 um 27 Prozent, bis 2040 um 39 Prozent und bis 2045 um 45 Prozent sinken – jeweils im Vergleich zu 2008. Um dies zu erreichen, wurde ein enges Regelwerk eingeführt, das unter anderem Effizienzstandards für Rechenzentren vorsieht.

Die bisherige Pflicht zur jährlichen Energieverbrauchsberichterstattung nach Paragraf 15 des Energiedienstleistungsgesetzes entfällt künftig. Zudem gibt es eine Ausnahme für den kommunalen Nahverkehr, die Kritiker als doppelten Standard brandmarken. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) warnt, die Ziele könnten das reale Bruttoinlandsprodukt um fast 9 Prozent schmälern.

Klimaschutzaktivisten reagieren mit radikalen Aktionen: Einige greifen zu Gewalt, sprengen Kühltürme von Kohle- und Atomkraftwerken. Selbst der Weltklimarat (IPCC) hat seine drastischsten CO₂-Prognosen nach unten korrigiert.

Die geplante Novelle soll Effizienzmaßnahmen vereinfachen und gleichzeitig EU-Vorgaben erfüllen. Wirtschaftsverbände befürchten jedoch negative Konsequenzen für die Konjunktur, während Gegner Widersprüche in den Regelungen anprangern. Die Bundesregierung betont, das Gesetz diene der Energiesicherheit und dem Klimaschutz.

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