17 June 2026, 19:20

Neue Pflicht: Ab 19. Juni brauchen Websites einen Kündigungsbutton

Beginn des Widerrufsrechts-Buttons: So einfach lassen sich unbeabsichtigte Online-Käufe rückgängig machen

Neue Pflicht: Ab 19. Juni brauchen Websites einen Kündigungsbutton

Ab dem 19. Juni müssen Unternehmen mit Sitz in Deutschland auf ihren Websites einen „Kündigungsbutton“ anzeigen – eine neue Regelung, die Verbrauchern die Stornierung von Online-Verträgen erleichtern soll. Die Änderung zielt darauf ab, die Beendigung digital geschlossener Verträge zu vereinfachen.

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Der Button muss deutlich sichtbar und beschriftet sein. Seine Nutzung darf nicht komplizierter sein als der ursprüngliche Bestell- oder Anmeldevorgang. Verbraucher erhalten nach der Kündigung umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format, etwa per E-Mail.

Die Vorgabe geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die jedoch noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Damit die Regelung auch in anderen EU-Ländern gilt, muss sie zunächst in nationales Recht überführt werden. In Deutschland ist die Richtlinie bereits in Kraft getreten.

Der Button ändert nichts an den bestehenden Widerrufsfristen. Diese betragen weiterhin 14 Tage ab Vertragsabschluss oder Warenerhalt. Fehlt der Button jedoch, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.

Der neue Kündigungsbutton ist für alle Online-Verträge nach deutschem Recht verpflichtend. Unternehmen müssen sicherstellen, dass er leicht zugänglich und benutzerfreundlich ist. Verbraucher profitieren so von einem einfacheren und transparenteren Kündigungsprozess.

Quelle