Neue Friedhofssatzung: Mehr Transparenz und faire Gebühren ab 2026
Überarbeitete Friedhofssatzung steht am 29. April 2026 zur Abstimmung im Stadtrat
Die geplante Novelle der Friedhofssatzung soll Gebühren anpassen, die Transparenz erhöhen und den Bürgerinnen und Bürgern neue Bestattungsmöglichkeiten bieten. Laut Angaben der Verwaltung werden die Änderungen voraussichtlich jährliche Mehreinnahmen von rund 54.500 Euro bringen.
Die Anpassungen spiegeln die gestiegene Inflation wider und zielen auf eine vollständige Kostendeckung bei Verwaltungs- und Bestattungsleistungen ab. Zwar steigen die Preise für Grabstellen, doch decken sie weiterhin nicht die gesamten Unterhaltungskosten ab. Einige Nutzungsgebühren für Einrichtungen werden hingegen sinken, da die Berechnungsmethoden überarbeitet wurden.
Die Kostendeckungsquote für die Aufbahrungshalle erhöht sich von 40 auf 60 Prozent. Zudem sind Urnenrasengräber künftig für zwei Verstorbene nutzbar, und Angehörige dürfen individuelle Grabzeichen anbringen. Neu geschaffen wird auch ein Bereich für "Engelskinder" – Kinder, die vor oder kurz nach der Geburt verstarben –, für den trauernde Familien keine zusätzlichen Gebühren zahlen müssen.
Die Ratsmitglieder betonen, dass die Änderungen ein faireres und nachhaltigeres Finanzierungssystem schaffen sollen. Ziel sei es, notwendige Einnahmen mit der Bezahlbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger in Einklang zu bringen.
Bei einer Zustimmung tritt die überarbeitete Satzung nach der Abstimmung am 29. April 2026 in Kraft. Die Neuerungen umfassen zusätzliche Bestattungsoptionen, angepasste Preismodelle und höhere jährliche Einnahmen. Nutzer der Friedhofsleistungen müssen je nach Service mit teils höheren, teils niedrigeren Gebühren rechnen.






