Neue Anhörung zum Flächennutzungsplan: Nur zwei Wochen für Stellungnahmen
Elias HofmannNeue Anhörung zum Flächennutzungsplan: Nur zwei Wochen für Stellungnahmen
Ein überarbeiteter Entwurf des Flächennutzungsplans Nr. 4/41 wurde erneut zur öffentlichen Anhörung veröffentlicht. Die zweiwöchige Stellungnahmefrist läuft vom 30. März bis zum 14. April 2026 und gibt Bürgerinnen und Bürgern sowie Beteiligten die Möglichkeit, die jüngsten Änderungen zu prüfen.
Die Anhörung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben nach § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB). Das Verfahren bezieht sich dabei ausschließlich auf die geänderten und neu hinzugefügten Abschnitte des Plans.
Stellungnahmen während dieser Frist müssen sich auf die aktualisierten Teile beschränken. Die auf zwei Wochen verkürzte Frist ersetzt die sonst übliche längere Bearbeitungszeit und räumt den Teilnehmenden weniger Zeit für eine Rückmeldung ein.
Der finalisierte Plan wird die bis zum 14. April 2026 eingegangenen Rückmeldungen berücksichtigen. Nur Kommentare zu den überarbeiteten Abschnitten werden in die Bewertung einbezogen. Die Ergebnisse werden die künftige Flächennutzung im betroffenen Gebiet maßgeblich prägen.






