#MeToo-Urteil: Gericht gibt Klara Schedlich in Streit mit Stefan Gelbhaar recht
Nina Walter#MeToo-Urteil: Gericht gibt Klara Schedlich in Streit mit Stefan Gelbhaar recht
Ein deutsches Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten Schedlichs entschieden. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Vorwürfe aus der #MeToo-Bewegung, die Gelbhaar stets als falsch zurückgewiesen hatte. Das Oberlandesgericht Hamburg fällte sein Urteil nach Prüfung einer eidesstattlichen Versicherung, die Schedlich beim Rundfunksender RBB eingereicht hatte.
Der Streit eskalierte, als gegen Stefan Gelbhaar mehrere #MeToo-Vorwürfe erhoben wurden. Trotz seiner wiederholten Beteuerungen, die Anschuldigungen seien haltlos, führte die Debatte dazu, dass seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl zurückgenommen wurde.
Der Sender RBB entschuldigte sich später, nachdem sich viele der Vorwürfe als unbegründet herausgestellt hatten. Nun hat das Gericht jedoch entschieden, dass Klara Schedlich bestimmte Aussagen über Gelbhaar wiederholen darf – gestützt auf ihre eidesstattliche Erklärung. Das Urteil stellt einen juristischen Erfolg für Schedlich dar, die während des gesamten Verfahrens an ihrer Schilderung festhielt.
Gelbhaar verließ Anfang 2025 den Bundestag, nachdem die Affäre Folgen für seine politische Laufbahn gehabt hatte. Das Urteil bestätigt zwar nicht die ursprünglichen Vorwürfe, bestärkt aber Schedlichs Recht, bestimmte eidesstattliche Behauptungen zu äußern.
Die Entscheidung ermöglicht es Klara Schedlich, bestimmte Aussagen über Stefan Gelbhaar ohne rechtliche Konsequenzen zu wiederholen. Der Fall zeigt, wie nachhaltig die #MeToo-Bewegung politische Karrieren und öffentliche Rechenschaftspflicht beeinflusst. Gelbhaars Rückzug aus dem Parlament bleibt eine direkte Folge der Kontroverse.






