Lörrach verschärft Prostitutionsregeln: Straßenstrich verboten, Bordelle nur noch in zwei Zonen erlaubt
Elias HofmannLörrach verschärft Prostitutionsregeln: Straßenstrich verboten, Bordelle nur noch in zwei Zonen erlaubt
Lörrach verschärft seine Regeln für Prostitution mit einer neuen Sperrgebietsverordnung. Der Stadtrat stimmt am 28. April 2026 über die Änderungen ab, mit dem Ziel, klarere rechtliche Grenzen zu schaffen und gleichzeitig sensible Bereiche zu schützen. Die überarbeiteten Vorschriften entstanden in Abstimmung mit der örtlichen Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg.
Nach der neuen Verordnung wird Straßenstrich im gesamten Stadtgebiet verboten. Bordelle und ähnliche Betriebe unterliegen strengeren Standortregeln und sind nur noch in zwei ausgewiesenen Gewerbegebieten erlaubt. Alle anderen 20 Gewerbezonen bleiben gesperrt.
Prostitutionsdienstleistungen in Wohnungen ("In-call") bleiben in den meisten Fällen gestattet, wobei die Behörden je nach Lage Einschränkungen vornehmen können. Die Verordnung regelt jedoch nicht explizit die Nutzung von Kurzzeitwohnungen für Prostitution. Aktuell liegen in Lörrach keine Anträge für neue Bordelle vor.
Sobald die Regelungen beschlossen sind, treten sie unmittelbar nach Veröffentlichung im Staatsanzeiger in Kraft. Die überarbeitete Verordnung soll rechtliche Klarheit mit dem Schutz bestimmter Gebiete verbinden. Bordelle werden auf zwei genehmigte Zonen beschränkt, während die weiteren Einschränkungen bestehen bleiben. Der Ansatz der Stadt basiert auf der Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden und regionalen Stellen, um die Prostitution wirksamer zu regulieren.






