Landwirt verliert Prozess: 45.000 Euro Einspeisevergütung müssen zurückgezahlt werden

Landwirt verliert Prozess: 45.000 Euro Einspeisevergütung müssen zurückgezahlt werden
Landwirt muss Einspeisevergütung zurückzahlen – Gericht entscheidet hart gegen Bauern
Teaser: Betreiber von Photovoltaikanlagen müssen ihre Anlagen bei der Bundesnetzagentur anmelden. Das gilt auch für Landwirte.
- Dezember 2025, 06:30 Uhr
Ein Landwirt in Deutschland muss 45.000 Euro an Einspeisevergütungen zurückzahlen, weil er seine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) nicht ordnungsgemäß registriert hatte. Der Fall landete vor dem Bundesgerichtshof, der entschied, dass die Rückforderung notwendig sei, um rechtliche Standards durchzusetzen und Missbrauch von Subventionen zu verhindern. Das Urteil unterstreicht die strengen Anforderungen, die an Fördergelder für erneuerbare Energien nach deutschem Recht geknüpft sind.
Der Landwirt hatte über die Jahre insgesamt 52.400 Euro an Einspeisevergütungen erhalten, seine PV-Anlage jedoch nicht bei der Bundesnetzagentur angemeldet. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist die korrekte Registrierung von Standort und Leistung der Anlage zwingend vorgeschrieben, um Anspruch auf Fördermittel zu haben. Als die Behörden den Verstoß entdeckten, forderten sie die Rückzahlung von 45.000 Euro.
Das Urteil bestätigt, dass Betreiber von PV-Anlagen die Meldepflichten vollständig einhalten müssen, um finanzielle Sanktionen zu vermeiden. Wer dagegen verstößt, riskiert nicht nur den Verlust der Förderung, sondern auch hohe Rückforderungsansprüche. Die Entscheidung stärkt die Haltung der Regierung, unrechtmäßige Auszahlungen im Bereich der erneuerbaren Energien zu unterbinden.







