Landgericht: Keine Lohnersatzleistung für Kindergarten-Einführungsphase
Lara BraunLandgericht: Keine Lohnersatzleistung für Kindergarten-Einführungsphase - Landgericht: Keine Lohnersatzleistung für Kindergarten-Einführungsphase
Landgericht Frankenthal weist Klage auf Lohnausgleich während der Kindergarten-Eingewöhnung ab
Der Versuch einer jungen Mutter, entgangenen Lohn während der Eingewöhnungsphase ihres Kindes in der Kita erstattet zu bekommen, ist vom Landgericht Frankenthal abgewiesen worden. Das Urteil stellt klar: Eltern müssen eigene Einkommensausfälle selbst tragen, wenn sie ihr Kind an eine neue Krippe oder einen Kindergarten gewöhnen.
Im Mittelpunkt des Falls stand eine Mutter, die Schadensersatz forderte, nachdem sie wegen der Betreuung ihres Kindes während der Eingewöhnungszeit der Arbeit fernbleiben musste. Sie argumentierte, dass die oft mehrtägige Übergangsphase – in der Eltern ihr Kind begleiten – finanziell unterstützt werden sollte.
Das Gericht wies die Klage zurück und begründete dies damit, dass die Kommunen ihrer gesetzlichen Pflicht bereits nachkommen, indem sie einen Kita-Platz bereitstellen – nicht jedoch, indem sie eine reibungslose Eingewöhnung garantieren. Sobald ein Platz angeboten werde, entfalle jeder Anspruch auf Lohnersatz durch die Stadt. Diese Entscheidung steht im Einklang mit einem vom Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten. Die Prüfung des Ministeriums ergab, dass das Sozialrecht keinen Anspruch auf Ausgleich entgangener Einnahmen während der Eingewöhnungsphase vorsieht. Die Kosten müssen daher die Familien selbst tragen.
Das Urteil schafft einen klaren Präzedenzfall: Eltern sind für die Organisation ihrer Arbeitsausfälle während der Kita-Eingewöhnung selbst verantwortlich. Ohne gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung müssen Familien künftig mögliche Einkommensverluste in dieser Phase einkalkulieren.
