Innenministerkonferenz beschließt härteres Vorgehen gegen Extremismus und neue Milliardeninvestitionen
Elias HofmannInnenministerkonferenz beschließt härteres Vorgehen gegen Extremismus und neue Milliardeninvestitionen
Innenministerkonferenz endet mit wegweisenden Beschlüssen
Die Innenministerkonferenz ist mit mehreren zentralen Entscheidungen zu Ende gegangen. Hessens Innenminister Roman Poseck bewertete die Ergebnisse als „äußerst positiv“ und hob Fortschritte bei Sicherheits- und Finanzierungsmaßnahmen hervor. Im Mittelpunkt der Beratungen standen drängende Themen – von Extremismus bis hin zu Investitionen in den Zivilschutz.
Die Minister einigten sich darauf, dass der Linksextremismus zunehmend aggressiver und gefährlicher werde. Als Reaktion beschlossen sie, ein vollständiges Verbot der Plattform indymedia.org zu prüfen, da diese in Verbindung mit extremistischen Aktivitäten stehe.
In der Cannabispolitik bekräftigte die Runde ihre Ablehnung einer teilweisen Legalisierung. Stattdessen forderten sie gesetzliche Änderungen, um die Strafverfolgung bei Cannabis-Delikten zu verschärfen, und stimmten für eine Senkung der erlaubten Besitzmengen.
Ein zentraler Schwerpunkt lag auf der Finanzierung: Die Konferenz fasste Beschlüsse, wonach der Bund bis 2029 10,2 Milliarden Euro in den Zivilschutz investieren soll. Zusätzlich wurden der Technischen Hilfswerk (THW)3 Milliarden Euro zur Stärkung ihrer Kapazitäten zugesichert. Langfristig sprachen sich die Minister dafür aus, bis zu 10 Prozent der Militärhaushaltsmittel in den Zivilschutz umzulenken.
Hessens Vorschlag, Mobilfunkdaten zur Ortung von Personen mit Abschiebebescheid zu nutzen, fand Zustimmung. Zudem setzten sich die Minister für gewalt- und pyrotechnikfreie Fußballspiele ein, lehnten aber die Einführung personalisierter Tickets als Pflicht ab.
Die Konferenz brachte konkrete Maßnahmen in den Bereichen Extremismusbekämpfung, Zivilschutz und Strafverfolgung auf den Weg. Die Vereinbarungen umfassen höhere Finanzmittel, strengere Cannabis-Regeln und neue Instrumente zur Überwachung von Abschiebefällen. Die Beschlüsse werden nun von den zuständigen Behörden umgesetzt.






