Hessische Apothekerkammer halbiert 2026 die Mitgliedsbeiträge – doch nur vorübergehend
Lara BraunHessische Apothekerkammer halbiert 2026 die Mitgliedsbeiträge – doch nur vorübergehend
Die Landesapothekerkammer Hessen hat eine deutliche Senkung der Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2026 bekannt gegeben. Der Schritt erfolgte nach einem Gerichtsurteil, das die Kammer zwang, ihre finanziellen Rücklagen aufzubrauchen. Die Ermäßigung gilt jedoch nur für ein Jahr – ab 2027 sind wieder Erhöhungen zu erwarten.
Der Beschluss, die Beiträge für 2026 zu halbieren, wurde von der Delegiertenversammlung am 20. November 2022 gefasst. Dies erfolgte nach einer Novellierung des Hessischen Apothekengesetzes im Jahr 2023, die den neuen Paragrafen § 25a einführte. Das geänderte Gesetz verlangt von der Kammer, überschüssige Rücklagen, die das 1,5-Fache der jährlichen Betriebskosten übersteigen, bis 2027 abzubauen. Der Hessische Staatsgerichtshof bestätigte diese Regelung 2025 und machte die Reduzierung damit verbindlich.
Dr. Christian Ude, Präsident der Kammer, räumte den finanziellen Druck ein, rief die Mitglieder jedoch zur Gelassenheit auf. Er warnte zugleich, dass die Beiträge voraussichtlich 2027 wieder steigen werden, sobald die Rücklagen aufgebraucht sind. Zudem steht die Kammer vor weiteren Veränderungen – sowohl politisch als auch in der eigenen Verwaltung.
Für die Zukunft plant die Organisation, stabile finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen. Dazu sollen Beitragsanpassungen vorgenommen werden, um mittelfristig eine angemessene Vergütung für die Mitglieder zu sichern.
Die Beitragssenkung für 2026 ist eine direkte Folge der gesetzlichen Vorgabe zum Abbau der Rücklagen. Zwar zahlen die Mitglieder im kommenden Jahr weniger, doch die Kammer hat bereits höhere Kosten ab 2027 angekündigt. Künftige Anpassungen hängen von laufenden Verhandlungen und der weiteren Finanzplanung ab.






