03 March 2026, 13:56

Heizungsgesetz reformiert: Schrittweiser Übergang statt 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien

Ein Diagramm, das die Stromerzeugung aus Wind und Sonne in Deutschland zeigt, mit begleitendem Text, der zusätzliche Dateninformationen bereitstellt.

Bundesregierung einigt sich auf Reform des Heizungsgesetzes - Heizungsgesetz reformiert: Schrittweiser Übergang statt 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien

Die neue Schwarz-Rot-Koalition in Deutschland hat nach monatelangen Verhandlungen eine umfassende Reform des Heizungsgesetzes finalisiert. Die Einigung sieht das Streichen der umstrittenen 65-Prozent-Regelung für erneuerbare Energien in neuen Heizsystemen vor und ersetzt sie durch einen schrittweisen Übergang zu klimaneutralen Brennstoffen. Streitigkeiten über technische Details hatten die Verhandlungen bisher verzögert.

Das ursprüngliche Gesetz, das die Ampelkoalition 2023 unter Robert Habeck eingeführt hatte, schrieb vor, dass neu installierte Heizungen ab etwa 2028 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Vorgabe wurde nun gestrichen. Stattdessen bleiben Gas- und Ölheizungen weiterhin erlaubt – allerdings nur, wenn sie schrittweise klimaneutrale Alternativen wie grünes Gas oder Bioöl einbeziehen.

Ab 2029 müssen diese Systeme mindestens 10 Prozent klimaneutrale Brennstoffe nutzen, wobei der Anteil schrittweise bis 2040 steigt. Auch für Lieferanten wird es eine neue Quote geben: Ab 2028 müssen sie 1 Prozent grünes Gas oder grünes Öl anbieten. Die Reform stellt damit eine deutliche Abkehr von den ursprünglich geplanten, strengeren Vorgaben dar.

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Die Verhandlungen zwischen Union und SPD zogen sich über Monate hin, wobei insbesondere die Auseinandersetzungen um Paragraf 71 besonders zäh waren. Beide Parteien hatten im Koalitionsvertrag zwar eine grundlegende Überarbeitung des Heizungsgesetzes vereinbart, doch die Ausarbeitung der konkreten Regelungen dauerte weit länger als erwartet.

Das überarbeitete Gesetz erlaubt den weiteren Betrieb fossiler Heizsysteme – allerdings unter verschärften Klimauflagen. Lieferanten müssen künftig steigende Quoten für grüne Brennstoffe erfüllen, während Hausbesitzer einen schrittweisen Übergang statt eines sofortigen Verbots erwarten. Die Änderungen treten schrittweise in Kraft, beginnend mit der 1-Prozent-Quote für Lieferanten im Jahr 2028.