Hanau verlängert Erbbaurecht für FC Alemannia bis 2052 und sichert Sportstätte
Nina WalterHanau verlängert Erbbaurecht für FC Alemannia bis 2052 und sichert Sportstätte
Der Stadtrat von Hanau hat das Erbbaurecht für den FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. verlängert. Die Entscheidung gibt dem örtlichen Sportverein langfristige Planungssicherheit für seine Anlagen. Bürgermeister Dr. Maximilian Bieri betonte, dass der Schritt eine Stärkung der ehrenamtlichen Arbeit und eine nachhaltige Sportinfrastruktur im Stadtteil fördere.
Die ursprüngliche Vereinbarung stammt vom 27. Januar 1982 und sollte ursprünglich am 19. April 2042 auslaufen. Im Laufe der Jahre wurden durch Änderungen in den Jahren 1993 und 1997 Regelungen für ein Vereinsheim ergänzt und der Erbbauzins angepasst. Eine Aktualisierung im Jahr 2009 führte eine Indexklausel ein, die alle fünf Jahre eine Überprüfung der Miete vorsieht.
Der Verein beantragte eine vorzeitige Verlängerung um zehn Jahre, um die Planung für anstehende Sanierungsmaßnahmen abzusichern. Gemäß den bestehenden Bedingungen bleibt der jährliche Erbbauzins bei 2.937,73 Euro, was über den verlängerten Zeitraum insgesamt 29.377,30 Euro entspricht. Da der Transaktionswert unter der Schwelle von 125.000 Euro bleibt, behielt der Stadtrat die volle Entscheidungsgewalt über die Vereinbarung.
Die Verlängerung gilt nun bis zum 19. April 2052 und bietet dem Verein früher Planungssicherheit als ursprünglich vorgesehen. Die Entscheidung ermöglicht es dem FC Alemannia, die Renovierungspläne ohne Unsicherheiten umzusetzen. Der Verein wird weiterhin den gleichen indexierten Erbbauzins zahlen, während die Stadt die Aufsicht über die Landnutzungsvereinbarung behält. Diese Regelung unterstützt sowohl den Vereinsbetrieb als auch die sportlichen Entwicklungsziele des Stadtteils.






