Grundsteuerreform scheitert an Klagen und regionalen Sonderwegen

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Autos in einem Keller mit einem Rohr am Dach und einem weiteren Gebäude oben rechts.

Verfassungswidrig? Bundesfinanzhof verhandelt Grundsteuer-Klagen - Grundsteuerreform scheitert an Klagen und regionalen Sonderwegen

Deutschlands neue Grundsteuerreform stößt auf Widerstand – bei Eigentümern wie bei Mietern

Die neu eingeführte Grundsteuerreform, die das für verfassungswidrig erklärte alte System ersetzen soll, sieht sich bundesweit mit Klagen konfrontiert. Über 2.000 Klageverfahren wurden eingereicht, der Bundesfinanzhof in München befasst sich derzeit mit den Fällen.

Kritik kommt sowohl von Eigentümern als auch von Mietern, insbesondere an der pauschalen Bewertung von Eigentumswohnungen. Eigentümer monieren, die Ansätze lägen zu hoch. Zudem ermöglicht die Reform den Finanzämtern, standardisierte Werte für Mieteinnahmen anzusetzen, die über den tatsächlichen Marktmieten liegen können – was die Unzufriedenheit weiter schürt.

Fünf Bundesländer – Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen – haben sich entschieden, eigene Grundsteuermodelle umzusetzen, statt das bundesweite System zu übernehmen. Damit wollen sie Faktoren wie Bewertungsmaßstäbe, Einheitswerte und Entlastungsregelungen an die regionalen Wirtschaftsbedingungen und Immobilienmärkte anpassen. Hamburg etwa hat die Steuersätze erhöht und Härtefallregelungen eingeführt, die auf lokale Besonderheiten zugeschnitten sind.

Die Reform, die das verfassungswidrige alte System ablösen soll, steht vor erheblichen Widerständen. Mit über 2.000 Klagen und laufenden Gerichtsverfahren bleibt ihre Zukunft ungewiss. Der Widerstand zeigt, wie komplex Steuerreformen sind – und wie schwierig es ist, in einem vielfältigen Land wie Deutschland eine einheitliche Lösung durchzusetzen.