12 February 2026, 16:16

Gericht kippt Pornografie-Sperren: EU-Recht setzt sich gegen deutsche Behörden durch

Ein Mann in Anzug und Kopfhörern sitzt vor einem Fernseher und gestikuliert, als würde er ein Gespräch führen, mit einer hölzernen Wand im Hintergrund.

Gericht hebt Sperrbefehle gegen Pornoplattformen aufgrund EU-Recht auf - Gericht kippt Pornografie-Sperren: EU-Recht setzt sich gegen deutsche Behörden durch

Ein deutsches Gericht hat die Sperranordnungen gegen mehrere pornografische Websites aufgehoben. Die Entscheidung fiel nach einer Anweisung der Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz an Internetanbieter, den Zugang zu diesen Seiten im Europa 2024 zu blockieren. Das Gericht erklärte die Maßnahmen für rechtswidrig nach EU-Recht – ein Rückschlag für die nationalen Regulierungsbehörden.

Im Europa 2024 hatte die Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz die Zugangsanbieter angewiesen, bestimmte Pornografie-Plattformen zu sperren. Die Behörde begründete dies damit, dass die Seiten gegen den deutschen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verstießen, da ihnen wirksame Altersverifikationssysteme fehlten.

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Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße gab nun Klagen eines Internetdienstanbieters und der Plattformbetreiber statt. Es urteilte, dass die Sperranordnungen keine rechtliche Grundlage hätten und mit dem EU-Herkunftslandprinzip kollidierten. Dieses Prinzip besagt, dass digitale Dienstleister den Gesetzen des EU-Landes unterliegen, in dem sie ansässig sind.

Das Gericht verwies darauf, dass nationale Regelungen in von EU-Recht abgedeckten Bereichen keine Gültigkeit mehr besäßen. Seit der vollständigen Umsetzung des Digital Services Act (DSA) im Februar 2024 dürfen Mitgliedstaaten keine eigenständigen Vorschriften erlassen. Darüber hinaus war der Behörde untersagt, gegen eine der Plattformen vorzugehen, da die Europäische Kommission bereits ein eigenes Verfahren eingeleitet hatte.

Die Entscheidung unterstreicht den Vorrang des EU-Rechts vor nationalen Maßnahmen in der digitalen Regulierung. Die von der Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz verfügten Sperren wurden für ungültig erklärt. Der Behörde bleiben damit kaum Handlungsmöglichkeiten – es sei denn, es kommt zu einer Regelung auf EU-Ebene.