Gefangener flieht während Hafturlaubs mit Motorrad – und wird in Italien geschnappt
Lara BraunGefangener flieht während Hafturlaubs mit Motorrad – und wird in Italien geschnappt
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., ist während eines begleiteten Ausgangs aus dem Gefängnis Celle in Peine (Niedersachsen) geflohen. Der Vorfall wirft Fragen zur Sicherheit der bestehenden Hafturlaubsregelungen auf.
Benjamin F. befand sich auf einem überwachten Freigang, als er mit seinem Motorrad flüchtete. Es war nicht sein erster Hafturlaub – insgesamt war ihm bereits 38 Mal ein solcher Ausgang gewährt worden, darunter erst kürzlich ein Besuch bei seiner Mutter. Nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes können zu lebenslanger Haft verurteilte Straftäter nach mindestens zehn Jahren Haftzeit beurlaubt werden. Für unbeaufsichtigte Aktivitäten verlängert sich die Wartezeit auf acht Jahre.
Vor der Genehmigung solcher Anträge prüfen die Gefängnisbehörden das Risiko von Flucht oder Rückfall. Obwohl eine Prognose nahelegte, dass von Benjamin F. keine Fluchtgefahr oder kriminelle Bedrohung ausging, gelang ihm die Flucht. Rund 24 Stunden nach seinem Verschwinden wurde er in Italien nach einem Verkehrsunfall wieder gefasst.
Die Flucht hat Zweifel an der Wirksamkeit der aktuellen Gefängnisrichtlinien aufkommen lassen. Wahrscheinlich werden die Bewertungsverfahren für Hafturlaube nun überprüft. Benjamin F. befindet sich nach seiner kurzen Zeit in Freiheit wieder in Haft.






