Frau mit 4,75 Promille erscheint zum Bewerbungsgespräch im Seniorenheim
Lara BraunFrau mit 4,75 Promille erscheint zum Bewerbungsgespräch im Seniorenheim
Eine 45-jährige Frau erschien mit einem Blutalkoholwert von über 4 Promille zu einem Vorstellungsgespräch. Nachdem sie selbst mit dem Auto in das Seniorenheim gefahren war, in dem das Gespräch stattfand, wurde sie von einer besorgten Mitarbeiterin bei der Polizei angezeigt.
Der Vorfall begann, als die Frau zu einem Bewerbungsgespräch in einer örtlichen Pflegeeinrichtung erschien. Die Personalverantwortliche bemerkte sofort einen starken Alkoholgeruch und alarmierte die Behörden. Die hinzugezogene Polizei maß einen Blutalkoholgehalt von 4,75 Promille – ein Vielfaches über der gesetzlichen Grenze.
Ein Gericht sprach die Frau zunächst frei, doch das Urteil wurde später aufgehoben. Nach Bestätigung, dass sie mit ihrem eigenen Auto zum Vorstellungsgespräch gefahren war, wurde sie wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt verurteilt.
Die Frau muss nun ein Bußgeld von 750 Euro zahlen und verliert ihren Führerschein für mindestens sechs Monate. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da sie in Berufung gegangen ist. Der Fall zeigt die schweren Konsequenzen, die extrem alkoholisiertes Fahren nach sich ziehen kann. Sollte das Urteil Bestand haben, drohen der Frau eine längere Führerscheinentziehung sowie eine finanzielle Strafe. Die endgültige Entscheidung steht noch aus.






