EU führt "Nur-Ja-heißt-Ja"-Standard für sexuellen Konsens ein
Die Europäische Kommission hat eine neue Resolution zum Thema sexueller Konsens verabschiedet und wechselt damit vom "Nein-heißt-Nein"-Modell zu "Nur-Ja-heißt-Ja". Mit dieser Änderung sollen Opfer sexualisierter Gewalt in der gesamten EU besser geschützt werden. Der Schritt folgt auf jahrelange Debatten und wurde durch viel beachtete Fälle wie den von Gisele Pelidot beschleunigt.
Deutschland führte "Nein heißt Nein" 2016 als ersten EU-Staat in sein Sexualstrafrecht ein. Demzufolge wurden sexuelle Handlungen gegen den deutlich geäußerten Willen einer Person unter Strafe gestellt. Kritiker monierten jedoch, dass das Gesetz in Fällen, in denen keine explizite Ablehnung vorlag, weiterhin Spielraum für Auslegungen ließ.
Der neue "Nur-Ja-heißt-Ja"-Standard beseitigt diese Unklarheiten. Er besagt, dass Zustimmung klar und aktiv erteilt werden muss. Schweigen, das Ausbleiben von Widerstand oder subtile Signale wie zögerliche Körpersprache gelten nicht länger als Einverständnis. Stattdessen wird das Fehlen einer ausdrücklichen Zustimmung nun als eindeutiges Nein gewertet.
Die Entscheidung der EU wurde maßgeblich vom Fall Gisele Pelidot beeinflusst, der die Lücken in den bestehenden Gesetzen offenlegte. Mehrere europäische Länder hatten bereits ähnliche Standards eingeführt oder erwogen dies. Die Resolution treibt nun einen einheitlichen Ansatz voran und stellt sicher, dass Täter sich nicht auf Unwissenheit berufen können, wenn keine aktive Zustimmung vorlag.
Die Resolution präzisiert zudem, dass nonverbale Signale – wie mangelnde Begeisterung oder Widerstand durch Gesten – auf fehlende Zustimmung hindeuten können. Dies stärkt den rechtlichen Schutz für Opfer und verringert die Abhängigkeit von subjektiven Auslegungen.
Die "Nur-Ja-heißt-Ja"-Resolution markiert einen bedeutenden Wandel in der Definition sexueller Einwilligung in Europa. Sie schafft Klarheit, indem sie eine deutliche, bejahende Zustimmung vor jeder sexuellen Handlung verlangt. Die EU erhofft sich dadurch robustere rechtliche Schutzmechanismen für Opfer und eine einheitlichere Handhabung von Fällen sexualisierter Gewalt in den Mitgliedstaaten.






