Einprozentige Gehaltserhöhung für Österreichs Spitzenpolitiker ab 2025
Nina WalterEinprozentige Gehaltserhöhung für Österreichs Spitzenpolitiker ab 2025
Einprozentige Gehaltserhöhung für Spitzenpolitiker in Österreich ab 2025 beschlossen
Für das Jahr 2025 wurde eine Gehaltserhöhung von einem Prozent für Österreichs höchste Bundespolitiker genehmigt. Betroffen sind der Bundespräsident, der Bundeskanzler, der Vizekanzler, die Regierungsmitglieder sowie die Abgeordneten des Nationalrats und des Bundesrats. Dies ist die erste Anpassung nach drei Jahren Gehaltsstagnation.
Die Bezüge der Regierungsmitglieder und des Bundespräsidenten sind seit 2022 unverändert geblieben. Die Abgeordneten des National- und Bundesrats erhielten 2024 zwar eine kleine Erhöhung, diese deckte jedoch nur die Hälfte der Inflationsrate ab. Durch wiederholte Einfrierungen und unter der Inflation liegende Anpassungen hat sich der reale Wert dieser Gehälter im Laufe der Zeit verringert.
Die Österreichische Volkspartei (ÖVP), die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) und die NEOS haben sich darauf verständigt, eine umfassendere Reform der Politikerbezüge in Angriff zu nehmen. Die Finanzierung von Parteien, Parlamentsklubs und Akademien bleibt jedoch für die nächsten zwei Jahre unverändert.
Von der Gehaltsanpassung betroffen sind auch der Präsident des Rechnungshofs und die drei Mitglieder des Volksanwaltskollegiums. Alle betroffenen Funktionen erhalten ab 2025 einheitlich eine Erhöhung um ein Prozent.
Die Anpassung folgt auf Jahre der Stagnation bei den Bezügen von Bundespolitikern. Sie gilt für zentrale Institutionen, darunter die Exekutive, die Legislative und Kontrollorgane. Weitere Änderungen bei der Parteien- oder Parlamentsfinanzierung sind vorerst nicht vorgesehen.






